Zu einem lebendigen Dorfkern gehören neben Läden des täglichen Bedarfs auch Gaststätten. Gerade die Corona-Krise hat einige kleine Betriebe in große Nöte gebracht. Deshalb hatdie Landesregierung im Sondervermögen insgesamt 6 Millionen zur Unterstützung von Gaststätten zur Verfügung gestellt. Darin sind 2,5 Millionen Euro für eine Digitalisierungsberatung für Gaststätten vorgesehen.
Unabhängig vom Sondervermögen unterstützt das Land Gastronomiebetriebe in ländlichen Regionen, beispielsweise im Rahmen der Förderung für die Ländliche Regionalentwicklung (LEADER). Als erstes Ziel ihrer Sommertour besuchte die Ministerin den Landgasthof „Hagen“, der von der LEADER-Förderung profitieren wird.
Solche Prozesse können u.a. in den Bereichen
angestoßen werden. Gesamtkommunale Entwicklungsansätze erhalten bei dem Auswahlverfahren gegenüber örtlichen Ansätzen Vorrang. Antragsberechtigt sind Kommunen, die nicht als Förderschwerpunkt der Dorfentwicklung anerkannt sind und nicht mehr als 20.000 Einwohner haben.