Ländliche Räume in Hessen

Ländlich ist nicht gleich Ländlich

Wann eine Region „ländlich“ ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Wir sprechen von ländlichen Räumen, wenn ein Großteil ihrer Fläche land- und forstwirtschaftlich genutzt wird, die Bevölkerungs- und Bebauungsdichte gering ist und kleine Städte und Gemeinden die Region prägen. Wie Abbildung 1 zeigt, werden die Zuschnitte und Größen der ländlichen Räume unterschiedlich abgegrenzt; je nachdem, welche Zielsetzungen erreicht werden sollen. Wichtig ist dabei, dass die verwendete Abgrenzung stets transparent kommuniziert wird.

Grundsätzlich werden in Hessen folgende Gebietsabgrenzungen genutzt:

Gebietskulisse ländlicher Raum 2023 bis 2027
Gebietskulisse ländlicher Raum 2023 bis 2027

Gebietskulisse ländlicher Raum 2023 bis 2027 der Dorf- und Regionalentwicklung im Rahmen der Umsetzung des GAP-Strategieplans in Hessen. Danach umfasst der Anteil der Fläche ländlicher Räume über 80 Prozent der Landesfläche, der Anteil der dort lebenden Menschen beträgt nahezu 50 Prozent an der Gesamtbevölkerung.

Landesentwicklungsplan Hessen 2020
Landesentwicklungsplan Hessen 2020

Landesentwicklungsplan Hessen 2020: Danach umfasst der Anteil der Fläche ländlicher Räume ca. 66 Prozent der Landesfläche, der Anteil der dort lebenden Menschen beträgt 26 Prozent an der Gesamtbevölkerung.

 

 

 

 

 

 

Die Offensive für die Ländlichen Räume LAND HAT ZUKUNFT nutzt, wenn nicht anders genannt, die umfassendere Definition der „Gebietskulisse ländlicher Raum 2023 bis 2027“.

Quelle: HA Hessen Agentur, Kartengrundlage: GfK GeoMarketing.

Landesentwicklungsplan geht mit der Zeit: LEP Hessen 2020

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen erstellt als Oberste Landesplanungsbehörde den Landesentwicklungsplan (LEP), das zentrale strategische raumordnerische Instrument der räumlichen Entwicklung in Hessen. Auf der Grundlage von Prognosen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen definiert er Vorgaben für die Raumentwicklung. Auf der Ebene der Regionalplanung werden die landesweiten Vorgaben konkretisiert. Der LEP ist in seiner aktuellen Fassung seit September rechtskräftig und dabei wurde das System der Zentralen Orte sowie die Raumstrukturen angepasst. Unter anderem berücksichtigt der LEP Hessen 2020 jetzt auch ausgewählte Kooperationen benachbarter Mittelzentren (Orte mit mittelzentralen Funktionen) zur Sicherstellung der Daseinsgrundfunktionen. Die Strukturräume dienen der Orientierung räumlicher Entwicklungsprozesse insbesondere zwischen Verdichtungsräumen und ländlichen Räumen und sind neu typisiert. So wird beispielsweise der ländliche Raum nicht mehr wie vormals einer Kategorie zugeordnet, sondern in zwei Kategorien unterteilt: „Ländliche Räume mit Verdichtungsansätzen“ und „dünnbesiedelte Ländliche Räume“. So können die Herausforderungen insbesondere in den Randbereichen der verdichteten Räume und den sehr ländlichen Landesteilen besser berücksichtigt werden. Zugleich wird gewährleistet, dass die Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen in vertretbarer Erreichbarkeit sicher versorgt wird. Weitere Informationen zum Landesentwicklungsplan finden Sie unter landesplanung.hessen.de

Landatlas des Thünen-Instituts für Ländliche Räume: Ländlichkeitsindex

Das Thünen-Institut für Ländliche Räume hat Ende 2016 einen interaktiven Landatlas erstellt. Er zeigt in etwa 60 Detailkarten die Vielfältigkeit der ländlichen Räume Deutschlands. Grundlage des Atlasses ist ein neuer Index der „Ländlichkeit“. Eine Region ist dabei tendenziell ländlicher, je höher der Anteil land- und forstwirtschaftlicher Fläche und der Ein- und Zweifamilienhäuser, je geringer die Siedlungsdichte und das Bevölkerungspotenzial und je schlechter die Erreichbarkeit großer Zentren ist (www.landatlas.de).

Monitor mit Diagrammen und Zahlen © pixabay

Hessen © Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation