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FÖRDERUNG

Förderung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in den Kommunen

Die Landesregierung unterstützt hessische Kommunen bei der Umsetzung von Maßnahmen, die die Ziele des Hessischen Energiegesetzes - die Deckung des Endenergieverbrauchs von Strom und Wärme bis zum Jahr 2050 möglichst zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen, die Anhebung der jährlichen energetischen Sanierungsquote im Gebäudebestand auf mindestens 2,5 bis 3 Prozent und die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels – vorantreiben.

Mit dem Förderangebot des Landes werden die hessischen Kommunen bei der Umsetzung von investiven Maßnahmen unterstützt, mit denen die Kommunen ihren Strom- und Wärmebedarf dauerhaft reduzieren und damit Energiekosten senken können.

Gefördert werden energetische Modernisierungsmaßnahmen an kommunalen Gebäuden, besonders energieeffiziente und vorbildliche Neubauten als Modellvorhaben sowie Solarabsorberanlagen und Energieeffizienzmaßnahmen in kommunalen Freibädern. Diese Maßnahmen können auch als kommunalersetzende Vorhaben gefördert werden, wenn die betroffene Kommune dies beantragt und das Gebäude oder die Maßnahme zur kommunalen und sozialen Infrastruktur genutzt werden.

Mit Förderquoten zwischen 30 (für Einzelmaßnahmen) und 70 Prozent (für umfassende Modernisierungen kommunaler Gebäude zum Passivhaus im Bestand) erhalten die Kommunen attraktive Investitionsanreize, um einen signifikanten Beitrag zur Energiewende in Hessen leisten zu können. Hat sich die antragstellende Kommune im Rahmen  des Bündnisses „Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen“ zur Einführung und Einhaltung von Klimaschutzmaßnahmen verpflichtet, kann eine erhöhte Förderquote von zusätzlich bis zu 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.

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Modellhaus und Münzgeld auf Bauplan © pixabay