Zentrale Ansprechperson
Nadin Albers
nadin.albers@hsm.hessen.de
Petra Kistner
petra.kistner@rpks.hessen.de
Nadin Albers
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Petra Kistner
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Themenseite "Familienzentren in Hessen"
Landesservicestelle Familienzentren in Hessen
Antragsunterlagen und Informationen sind auf der Internetseite hessenlink.deabrufbar
Mit dem Programm „Etablierung von Familienzentren in Hessen“ fördert das Land Hessen Einrichtungen, die eine ganzheitliche familienbezogene Infrastruktur entwickeln oder weiterentwickeln sowie Vernetzungs- und Kooperationsprozesse auf vertraglicher Basis initiieren. Hierbei handelt es sich u.a. um Bildungs-, Betreuungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Familien.
Familienzentren sind somit Knotenpunkte in einem Netzwerk von Kooperation und Information. Grundlage für eine Förderung sind die Fach- und Fördergrundsätze zur Etablierung von Familienzentren in Hessen. Die Förderung wird im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gewährt und beträgt bis zu 18.000 € pro Einrichtung und Jahr. Bewilligungsbehörde ist das Regierungspräsidium Kassel.
Anträge auf eine Förderung sind bis 31. Oktober des Vorjahres bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Die Anträge freier Träger sind über die Kommun und Anträge von Kommunen sind über die Landkreise beim Regierungspräsidium Kassel einzureichen. Auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel finden Sie auch die Fach- und Fördergrundsätze zur Etablierung von Familienzentren in Hessen sowie die entsprechenden Antragsformulare. Die Neufassung der Fach- und Fördergrundsätze ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten (StAnz. 53/2020, Seite 1426).