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UNTERSTÜTZUNG VOR ORT

Familienzentren in Ländlichen Räumen

Mit dem Programm „Etablierung von Familienzentren in Hessen“ fördert das Land Hessen Einrichtungen, die eine ganzheitliche familienbezogene Infrastruktur entwickeln oder weiterentwickeln sowie Vernetzungs- und Kooperationsprozesse auf vertraglicher Basis initiieren. Hierbei handelt es sich u.a. um Bildungs-, Betreuungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Familien.

Familienzentren: Netzwerk von Kooperation und Information

Familienzentren sind somit Knotenpunkte in einem Netzwerk von Kooperation und Information. Grundlage für eine Förderung sind die Fach- und Fördergrundsätze zur Etablierung von Familienzentren in Hessen. Die Förderung wird im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gewährt und beträgt bis zu 18.000 € pro Einrichtung und Jahr. Bewilligungsbehörde ist das Regierungspräsidium Kassel.

Etablierung von Familienzentren in Hessen

Anträge auf eine Förderung sind bis 31. Oktober des Vorjahres bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Die Anträge freier Träger sind über die Kommun und Anträge von Kommunen sind über die Landkreise beim Regierungspräsidium Kassel einzureichen. Auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel finden Sie auch die Fach- und Fördergrundsätze zur Etablierung von Familienzentren in Hessen sowie die entsprechenden Antragsformulare. Die Neufassung der Fach- und Fördergrundsätze ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten (StAnz. 53/2020, Seite 1426).

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