Zentrale Ansprechperson
Digitaler Servicepoint der hessischen Justiz
0800 96 32 147 (kostenlose Rufnummer)
servicepoint@justiz.hessen.de
Digitaler Servicepoint der hessischen Justiz
0800 96 32 147 (kostenlose Rufnummer)
servicepoint@justiz.hessen.de
Der Digitale Service Point ist ein Dienstleistungsangebot der hessischen Justiz. Bürgerinnen und Bürger können sich mit ihrem Anliegen oder ihren Fragen direkt an den zentralen Auskunftsservice für die hessischen Amtsgerichte, Landgerichte und das Oberlandesgericht wenden und sich so möglicherweise langwierige Telefonate auf der Suche nach dem richtigen Ansprechpartner, eine aufwendige Internetrecherche oder einen unnötigen Weg zu einer Justizbehörde ersparen. Ob am Telefon oder per E-Mail, die Bürgerinnen und Bürger erhalten von erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kompetent, zuverlässig und schnell Auskunft auf ihre Fragen.
Überblick über die angebotenen Dienstleistungen:
Der Digitale Service Point ist montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 96 32 147 oder per E-Mail an servicepoint@justiz.hessen.de erreichbar.
Nutzen: Bürgerinnen und Bürger können ihre Termine für ausgewählte Justizleistungen unkompliziert von zuhause aus und unabhängig von den Sprechzeiten bei Gericht vereinbaren. Dies führt zu geringeren Wartezeiten vor Ort und ermöglicht eine flexiblere Terminplanung.
Zielgruppe: Bürgerinnen und Bürger
Kontakt: 06101 80094444
terminvereinbarung-justiz.hessen.de
Mit Einführung der Online-Terminvereinbarung für bestimmte Justizleistungen können Bürgerinnen und Bürger bei ausgewählten Amtsgerichten Termine für ihr bei Gericht persönlich vorzubringendes Anliegen online vereinbaren. Das betrifft zunächst Anträge auf Beratungshilfe für eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder Nachlassangelegenheiten, wie z.B. die Erbausschlagung und die Testamentsrückgabe. Künftig soll die Online-Terminvereinbarung flächendeckend eingeführt und für weitere Leistungen angeboten werden. Die Online-Terminvereinbarung ermöglicht die vorherige Reservierung eines Termins über das Internet für bei Gericht vorzubringende Anliegen. Der Service wird auf die Internetseite der jeweiligen Behörden eingebunden, ist aber auch zentral abrufbar unter terminvereinbarung-justiz.hessen.de Die Bürgerinnen und Bürger können freie Termine in von den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern festgelegten Zeiträumen auswählen. Im Anschluss erhalten sie eine Bestätigungs- und später eine Erinnerungs-Mail. Vereinbarte Termine können im Nachgang wieder storniert werden.