Straße © pixabay

VERWALTUNGSKOSTEN

Im Bundesstraßenbau handelt das Land im Rahmen der Auftragsverwaltung für den Bund, muss aber die Planungskosten überwiegend selbst aufbringen.

Zwar ging ab dem 01.01.2021 die Zuständigkeit für Bundesautobahnen vom Land auf die Autobahn GmbH des Bundes über, die Verwaltung der Bundesstraßen verbleibt aber weiterhin beim Land. Somit leistet das Land bei Investitionen in die Verwaltung der Bundesstraßen seinen Beitrag für ein leistungsfähiges, sicheres und intaktes Straßennetz und damit eine der zentralen Voraussetzungen für wirtschaftliche Entwicklung sowie soziale Teilhabe insbesondere in ländlichen Räumen.

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Baustelle © pixabay