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Sonder-Investitionsprogramm

Das Sonder-Investitionsprogramm hat den Anspruch, die vorhandene Sportstättenversorgung für den Breiten- und Spitzensport durch dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen in ihrer Substanz zu erhalten und den zeitgemäßen Erfordernissen anzupassen. Damit soll die Sportinfrastruktur in Hessen weiter aufgewertet werden. Sportstätten privater gewerblicher Träger werden nicht gefördert.

Mit dem Haushaltsgesetz 2007 wurden durch den Hessischen Landtag Haushaltsmittel für das Sonder-Investitionsprogramm „Sportland Hessen“– Sanierung/Modernisierung/Erweiterung“ beschlossen.
Das dadurch neu konzipierte Sonder-Investitionsprogramm hat den Anspruch, die vorhandene Sportstättenversorgung für den Breiten- und Spitzensport durch dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen in ihrer Substanz zu erhalten und den zeitgemäßen Erfordernissen anzupassen. Damit soll die Sportinfrastruktur in Hessen weiter aufgewertet werden.

Antragsverfahren:

Der Antragsteller reicht beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport einen formlosen Antrag ein, in dem er die Gewährung einer Landeszuwendung beantragt.
Grundlage zur Antragstellung bildet das Formblatt „Zusammenstellung der Antragsunterlagen“, in dem alle erforderlichen Unterlagen und Informationen aufgelistet sind.
Dieses Formblatt und die Formblätter zum Finanzierungsplan und den Eigenleistungen können Sie hier direkt ausdrucken (siehe unten).

Sportstätten privater gewerblicher Träger werden nicht gefördert.

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