Zentrale Ansprechperson
Sebastian Berger
swim@hmdis.hessen.de
Für die Jahre 2019 bis 2023 werden insgesamt 50 Mio. € an Fördermitteln bereitgestellt, damit hessische Hallen- und Freibäder erhalten bzw. modernisiert werden können. Ca. 20 bis 30 % der Sanierungs- bzw. Investitionskosten können abgedeckt werden. Bei kleineren Investitionen sind Förderquoten von bis zu 70 % möglich.
ZuwendungsempfängerInnen können hessische Landkreise, Städte und Gemeinden und deren öffentlich-rechtliche Unternehmen sowie Zweckverbände sein. Darüber hinaus sind auch gemeinnützige Sportverbände und -vereine oder Fördervereine und andere gemeinnützige Institutionen antragsberechtigt.