Zentrale Ansprechpersonen
Anke Münker-Tiedge
anke.muenker-tiedge@wirtschaft.hessen.de
Daniel Eckhardt
daniel.eckhardt@mobil.hessen.de
Die Reaktivierung von Bahnstrecken für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kann entscheidender Baustein dafür sein, die Verkehrsverhältnisse im ÖPNV, besonders auch im ländlichen Raum, deutlich zu verbessern und Verkehre auf den umwelt- und klimafreundlichen ÖPNV zu verlagern. Daher werden Initiativen zur Reaktivierung von Bahnstrecken von der Landesregierung positiv bewertet und unterstützt.
Gemäß den Regelungen des Hessischen ÖPNV-Gesetzes liegt die Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV nicht beim Land, sondern bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und den Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern in gemeinsamer Aufgabenwahrnehmung mit den Verkehrsverbünden. Daher ist die Prüfung von Angebotskonzepten wie z. B. einer Reaktivierung von Bahnstrecken auf Grundlage der für das Land Hessen getroffenen Aufgabenzuweisungen eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe in Zusammenarbeit mit dem jeweils zuständigen Verkehrsverbund. Sie erfolgt im Rahmen der Aufstellung der Nahverkehrspläne. Die Verkehrsverbünde führen hierzu entsprechende Machbarkeitsstudien durch.
Das Schienennetz für den Nah- und Fernverkehr in Hessen wird in den nächsten Jahrzehnten mit einer Rekordsumme ausgebaut. Insgesamt sollen rund 20 Milliarden Euro in Projekte von Frankfurt RheinMain plus und kommunale Projekte von regionaler Bedeutung wie die Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken fließen.
entscheidender Baustein dafür sein, die Verkehrsverhältnisse im ÖPNV, besonders auch in ländlichen Räumen, deutlich zu verbessern und Verkehre auf den umwelt- und klimafreundlichen ÖPNV zu verlagern. Daher werden Initiativen zur Reaktivierung von Bahnstrecken von der Landesregierung positiv bewertet und unterstützt. Gemäß den Regelungen des Hessischen ÖPNV-Gesetzes liegt die Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV nicht beim Land, daher ist die Prüfung einer Reaktivierung von Bahnstrecken eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe in Zusammenarbeit mit dem jeweils zuständigen Verkehrsverbund. Die Verkehrsverbünde führen hierzu entsprechende Machbarkeitsstudien durch. Auf der Grundlage des Mobilitätsfördergesetzes fördert das Land Hessen die Baukosten für Streckenreaktivierungen, wenn die entsprechenden Fördervoraussetzungen vorliegen.
Derzeit befinden sich in Hessen nachfolgende Strecken im Planungsprozess hinsichtlich einer Reaktivierung:
Für weitere sechs Strecken werden aktuell Voruntersuchungen bzw. Machbarkeitsstudien durchgeführt:
Seit September 2015 bereits wieder in Betrieb ist die Strecke Korbach – Frankenberg.
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