Grundschulkind auf dem Schulweg © pixabay

ERHALT KLEINER GRUNDSCHULEN

KURZE BEINE - KURZE WEGE

Damit Grundschüler keinen allzu langen Schulweg haben und die schulische Infrastruktur im ländlichen Raum erhalten bleibt, gilt in Hessen der Grundsatz „Kurze Beine, kurze Wege“. Nahezu jede dritte Grundschule in Hessen ist eine kleine Grundschule.

Hessen erhält kleine Grundschulen und Grundschulstandorte und stellt sicher, dass sie ebenso gut mit Lehrkräften versorgt sind wie größere Schulen. Bei jahrgangsübergreifendem Unterricht stellt die Hessische Landesregierung die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler durch zusätzliche Lehrerwochenstunden sicher. Erst wenn es an einer Schule dauerhaft weniger als 13 Schülerinnen und Schüler gibt, werden keine Lehrkräfte mehr zugewiesen.

In diesem Fall setzt Hessen auf Verbundschulen. Die Schulträger haben die Möglichkeit, solche Schulen mit einer Nachbarschule zu einer Verbundschule zusammenzulegen. Die Schulen haben dann den selben Schulbezirk, eine Schulleitung, einen Verwaltungsstandort, aber zwei oder mehr Beschulungsstandorte. Die Standortentscheidung ist alleinige Aufgabe der kommunalen Schulträger.

Neben dem Erhalt von Grundschulen auf dem Land bekennt sich Hessen auch zu den insgesamt 15 Staatlichen Schulämtern. Diese sind über Hessen verteilt, kennen damit die jeweils regionalen Bedingungen und sind für eine effektive Schulberatung und Schulaufsicht unerlässlich.

Monitor mit Diagrammen und Zahlen © pixabay

Wachsmalstifte © pixabay