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Verwaltung

Kommunale Finanzaufsicht

Die Aufsicht des Staats über die Gemeinden soll sicherstellen, dass die Gemeinden im Einklang mit den Gesetzen verwaltet und dass im Rahmen der Gesetze erteilte Weisungen befolgt werden (§ 135 Satz 1 HGO). Die kommunale Finanzaufsicht achtet vor allem darauf, dass die Gemeinden den wichtigsten Grundsatz des Gemeindewirtschaftsrechts beachten: Die Gemeinde hat ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist (§ 92 HGO).

Die Finanzaufsicht ist, wie die gesamte Aufsichtsstruktur, in Hessen dreigliedrig aufgebaut (§ 136 HGO und § 54 HKO). Die Landratsämter der Landkreise sind für ihre kreisangehörigen Kommunen mit bis zu 50.000 Einwohnern zuständig. Die Regierungspräsidenten sind direkt für die Landkreise und die Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern (Sonderstatusstädte) sowie für die kreisfreien Städte Kassel, Darmstadt und Offenbach zuständig. Das Hessische Ministerium des Innern und Sport ist Aufsichtsbehörde für die Städte Frankfurt am Main und Wiesbaden und Oberste Aufsicht für die übrigen Kommunen.

Mit der „Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte und Handhabung der kommunalen Finanzaufsicht über die Landkreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Städte und Gemeinden“ hat das Innenministerium mit Erlass vom 06. Mai 2010 den Aufsichtsbehörden einen Leitfaden in Hinblick auf eine einheitliche Handhabung der Finanzaufsicht an die Hand gegeben. Die Leitlinie wurde mit den „Ergänzenden Hinweisen zur Anwendung der Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte“ am 03. März 2014 (sog. Herbsterlass) und den Finanzplanungserlassen vom 29. Oktober 2014, 21. September 2015 und 30. September 2016 sowie dem „Erlass zur Einhaltung fristgerechter Jahresabschlüsse“ vom 28. Januar 2015 konkretisiert. Ziel der Erlasse ist es, die Kommunen zur Haushaltsdisziplin anzuhalten und bis spätestens 2017 ausgeglichene Haushalte zu erreichen.

Insbesondere die ab dem Jahr 2014 eingeleiteten strengeren aufsichtlichen Vorgaben (insbesondere mit dem sog. Herbsterlass) haben die Situation der kommunalen Haushalte deutlich verbessert:

Weiterhin haben die besseren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die Entschuldungsprogramme Schutzschirm und Hessenkasse des Finanzministeriums und der ab dem Jahr 2016 veränderte Kommunale Finanzausgleich zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte beigetragen. Mit den Programmen Schutzschirm (Volumen 3,2 Mrd. €) und Hessenkasse (5 Mrd. €) wurden die Kommunen massiv vom Land entschuldet. Diese Maßnahmen reduzierten die Kreditverschuldung und verringerten damit die Zinsbelastungen und erleichterten letztlich die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsausgleichs.

Die staatlichen Aufsichtsbehörden haben durch die Umsetzung der aufsichtlichen Vorgaben mit dazu beigetragen, dass nahezu alle Kommunen ab dem Haushaltsjahr 2017 ihre Haushalte ausgleichen und damit das Gebot des generationengerechten Haushaltens einhalten können.

Nachdem sich die Haushaltssituation der Kommunen nachhaltig gebessert hat, wurden die oben erwähnten Erlasse Leitlinie vom 06. Mai 2010 und der sog. „Herbsterlass“ vom 03. März 2014 vom Innenministerium aufgehoben.

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