FÖRDERUNG

Neue Schwerpunkte der Dorfentwicklung

Hessen unterstützt seine Dörfer

Hessens Dörfer attraktiv und als lebendigen Lebensraum zu gestalten und durch eine eigenständige Entwicklung die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Potenziale vor Ort zu mobilisieren, ist das Ziel der hessischen Dorfentwicklung. Natürlich werden dabei die unterschiedliche Lage und die strukturelle Ausgangssituation der Kommunen berücksichtigt.

 

Das teils ausgedünnte Angebot an kommunaler Basisinfrastruktur und Daseinsvorsorge, die Schrumpfung der Einwohnerzahl und die Alterung der Bevölkerung sowie ein zunehmender Gebäudeleerstand stellen die Menschen in den ländlich geprägten Kommunen Hessens vor Probleme.

Der demografische und strukturelle Wandel erfordert deshalb eine nachhaltige Strategie, wie sich eine Kommune insgesamt entwickeln soll und welche Funktionen die einzelnen Stadt- und Ortsteile dabei übernehmen können. Die kommunale Gesamtstrategie auf der Grundlage eines integrierten kommunalen Entwicklungskonzeptes (IKEK) muss sich auf alle Stadt- und Ortsteile erstrecken und Aussagen darüber treffen, wie Grundversorgung und kommunale Infrastruktur längerfristig gesichert werden können. Dabei sind die Bürgermitwirkung ebenso wie der Aufbau von sozialen und kulturellen Netzwerken, die Steigerung der Energieeffizienz sowie die Verringerung des Flächenverbrauchs eigenständige Programmziele.

Funktionell und gestalterisch intakte Ortskerne sind für Bewohner und die Identität der Orte von großer Bedeutung. Sie sind Träger der Geschichte, Identifikationsgegenstand, ein Ensemble regionaler Baukultur, räumlich auf den Kern konzentriert und auf kurzem Weg erreichbar. Der Wunsch nach modernen Wohnformen und weitere Entwicklungen haben in den letzten Jahrzehnten zu einer Vernachlässigung der Ortskerne geführt.

Mit den Förderangeboten Hessens zur Stärkung der Innenentwicklung sollen in den Ortskernen der ländlich geprägten Kommunen Hessens zentrale Funktionen gestärkt und eine zukunftsfähige Wohn- und Lebensqualität erhalten und geschaffen werden.

Welche ländlich geprägten Orte können gefördert werden?

  • in Orts- und Stadtteilen mit bis zu 2.000 Einwohnern werden grundsätzlich nur Fördergebiete der Dorfentwicklung ausgewiesen.
  • in Orts- und Stadtteilen mit 2.000 bis 6.000 Einwohnern können sowohl Fördergebiete der Dorfentwicklung als auch Städtebaufördergebiete ausgewiesen werden. Die Fördergebiete müssen klar voneinander abgegrenzt sein und dürfen sich nicht überschneiden. Eine Doppelförderung auf der gleichen Fläche wird damit ausgeschlossen.
  • In den Kernstädten mit über 6.000 Einwohnern ist eine Projektförderung aus der Dorfentwicklung nicht möglich. Sie sind grundsätzlich dem Anwendungsbereich der Städtebauförderung zugeordnet.

Hände und Zusammenhalt © pixabay

Europaflaggen © pixabay