Kühe © Christoph Rau Photographie, Darmstadt

Marktstrukturverbesserung

Förderung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Die Förderung zielt darauf ab, die Gründung und das Tätigwerden von Erzeugerzusammenschlüssen zu unterstützen sowie deren Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, um auf diese Weise zur Absatzsicherung oder zur Schaffung von Erlösvorteilen auf der Erzeugerebene beizutragen. Die Förderung leistet einen Beitrag dazu, die Erfassung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen im Hinblick auf Art, Menge und Qualität des Angebotes an die Erfordernisse des Marktes anzupassen.

Die Förderung von Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse ist darauf ausgerichtet, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung, Erzeugerzusammenschlüssen sowie von landwirtschaftlichen Unternehmen und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Rahmen von Kooperationen und Operationellen Gruppen zu verbessern, um auf diese Weise zur Absatzsicherung oder zur Schaffung von Erlösvorteilen auf der Erzeugerebene beizutragen. Hierbei sollen Innovationspotenziale erschlossen werden.

Die Förderung soll darüber hinaus einen Beitrag zur Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes – insbesondere von Wasser und Energie – leisten und damit die ressourcensparende Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen entsprechend den Anforderungen des Marktes unterstützen.

Ziel der Förderung in Hessen ist die Stärkung der Verarbeitung und Vermarktung von Lebensmitteln mit höherer Qualität, die im Rahmen von anerkannten Lebensmittelqualitätsregelungen (in Hessen: Qualitätsmarke Geprüfte Qualität - Hessen), auf der Grundlage der EG-Öko-Verordnung, im Zusammenhang mit geschützten geographischen Angaben oder Ursprungsbezeichnungen erzeugt werden sowie Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete nach der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013.

Die Förderung zur Marktstrukturverbesserung umfasst folgende Bereiche:

  • Gründung und Tätigwerden von Zusammenschlüssen landwirtschaftlicher Erzeuger
  • Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung u.a. einschließlich Durchführbarkeitsstudien und Kosten der Vorplanung

Investitionen werden über den Entwicklungsplan für den ländlichen Raum (EPLR) 2014-2020 des Landes Hessen auf der Grundlage der ELER-Verordnung mit Beteiligung der EU gefördert. Die Gewährung von Organisationsbeihilfen erfolgt auf Grundlage der Fördergrundsätze des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK).

Gefördert werden anerkannte Erzeugerzusammenschlüsse und -organisationen und deren Vereinigungen sowie
Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf deren Produktion erstreckt.

Die Förderung umfasst 10 bis 40 % der förderfähigen Kosten, je nach Art und Größe des Unternehmens und Vorhabens. In speziellen Einzelfällen sind auch höhere Fördersätze möglich. Organisationskosten, die für die Gründung und das Tätigwerden von Erzeugergemeinschaften und Erzeugerzusammenschlüssen entstehen können im 1. und 2. Förderjahr bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben, im 3. Jahr 50 %, im 4. Jahr bis 40 % und im 5. Jahr bis zu 20 % gefördert werden.

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