Turnhalle © pixabay

Förderprogramm

Neben dem Bau und der Sanierung von Sportstätten stellt die Hessische Landesregierung Mittel für die "Weiterführung der Vereinsarbeit" bereit. Dieses Programm ist bewusst breit gefächert und erreicht mit seinen unterschiedlichen Fördermaßnahmen die Vereinsarbeit.

Bei Nachweis einer besonderen finanziellen Belastung kann hessischen Sportvereinen und Sportverbänden, die Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sind, eine Zuwendung zur "Weiterführung der Vereinsarbeit" bewilligt werden. Besondere finanzielle Belastungen für Sportvereine und Sportverbände entstehen beispielsweise durch:

  • Anschaffungen langlebiger Sportgeräte
  • Instandhaltungsmaßnahmen
  • Instandsetzungen

Die Zuwendung kann über den jeweiligen zuständigen Landkreis/kreisfreie Stadt (Sportamt) beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport beantragt werden. In Abhängigkeit der Gesamtkosten und der finanziellen Belastung des Vereins werden Zuwendungen in Höhe von bis zu 10.000,-- EUR gewährt. Weitere Informationen zum Antragsverfahren entnehmen Sie bitte der im Link angeführten Programmseite.

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