Grundversorgung im ländlichen Raum

GRUNDVERSORGUNG

Förderung von Kleinstunternehmen

Kleinstunternehmen des Handels und Handwerks und anderer Dienstleistungen sind für die Grundversorgung im ländlichen Raum unverzichtbar und wichtiger Bestandteil ländlicher Wirtschaftskraft. Sie stellen sicher, dass Arbeitsplätze entstehen und die Bevölkerung mit einer breiten Palette an Waren und Dienstleistungen versorgt werden.

 

Der demografische Wandel, veränderte Lebensgewohnheiten, große Aktionsradien und Individualmobilität tragen jedoch dazu bei, dass der Bestand an Versorgungseinrichtungen gefährdet ist. Mit dem Förderangebot für „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ unterstützt Hessen gezielt Unternehmerinnen und Unternehmer unterstützen, die durch ihr wirtschaftliches Engagement die Grundversorgung im ländlichen Raum sicherzustellen.

Seit  2017 konnten bereits 44 Kleinstunternehmen von der Förderung mit einem Zuwendungssvolumen von ca. 3,5 Mio. € partizipieren.  Mit diesem Förderangebot werden Anreize in LEADER-Regionen geschaffen, die eine bedarfsorientierte Gründung oder Entwicklung im Handwerk und den Dienstleistungssektoren Lebensmitteleinzelhandel, Gastronomie, Betreuung, Gesundheit, Kultur und Mobilität ermöglichen. Begleitend werden Impulse erwartet, die den Auswirkungen veränderter Lebensgewohnheiten und struktur- oder altersbedingter Unternehmensaufgaben entgegen wirken. Für das Jahr 2019 stehen Mittel von insgesamt 3 Millionen € zur Verfügung.

Anträge interessierter Kleinstunternehmer und –unternehmerinnen können ab sofort und bis zum 10. Mai 2019 gestellt werden.

Finanzamt Alsfeld-Lauterbach

Baugerüst © pixabay