Gruppenfoto der Mitglieder des Kompetenznetzwerk für die ländlichen Räume © Robert Gross Photography

Förderung in Gebieten mit regionalem Versorgungsbedarf / Stärkung der Niederlassungsbereitschaft

Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH)

Nutzen:

Ziel der Förderung ist es, die Rahmenbedingungen für den Nachwuchs zu verbessern, die Attraktivität der ärztlichen Tätigkeit insbesondere in der Niederlassung zu steigern, neue Ärztinnen und Ärzte für die hessische Versorgung zu gewinnen und dadurch eine ortsnahe medizinische Versorgung besonders in ländlichen Regionen aufrechtzuerhalten.

Förderangebote:
1. Ansiedlungsförderung

Um die Anfangsjahre in der eigenen Praxis zu erleichtern, erhalten Förderkandidatinnen und -kandidaten (Haus- und Fachärztinnen und -ärzte sowie spezialisierte Fachärztinnen und -ärzte, die sich in einem förderungsfähigen Gebiet in Hessen niederlassen und sich verpflichten, fünf Jahre in der entsprechenden Region tätig zu sein) bei Übernahme bzw. Neugründung maximal 66.000 Euro.

Fördergebiete: Gebiete mit (drohender) Unterversorgung oder zusätzlichem lokaler Versorgungsbedarf (Versorgungsgrad unter 90 Prozent und fiktiver Versorgungsgrad Ärzte unter 60 Jahre unter 75 Prozent, usw.)

2. Honorarumsatzgarantie

Die Honorarumsatzgarantie soll neben der Ansiedlungsförderung einen weiteren Anreiz setzen, in einem Gebiet mit regionalem Versorgungsbedarf eine Vertragsarztpraxis zu gründen und aufzubauen. Die Maßnahme soll im Rahmen der Gründung der Vertragsarztpraxis zu mehr Planungssicherheit beitragen. Die Honorarumsatzgarantie sichert eine Vergütung der persönlich erbrachten Leistungen in voller Höhe zu.

Fördergebiete: Gebiete mit (drohender) Unterversorgung oder zusätzlichem lokaler Versorgungsbedarf (Versorgungsgrad unter 90 Prozent und fiktiver Versorgungsgrad Ärzte unter 60 Jahre unter 75 Prozent, usw.)

3. Förderung des verzögerten Praxisausstiegs

Die Höhe des Zuschusses zur Fortführung einer Vertragsarztpraxis über das 65. Lebensjahr hinaus beträgt 2.000 Euro pro Quartal. Die Maßnahme dient dazu, die altersbedingte Beendigung der vertragsärztlichen Tätigkeit durch Zulassungsverzicht und Praxisaufgabe von Vertragsärztinnen und -ärzten, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, zu verzögern.

Fördergebiete: Gebiete mit (drohender) Unterversorgung oder zusätzlichem lokalen Versorgungsbedarf (Versorgungsgrad unter 90 Prozent)

4. Unterstützung bei der Niederlassung: Umzugskosten

Gefördert werden Ärztinnen und Ärzte, die eine vertragsärztliche Tätigkeit in einem förderungsfähigen Gebiet in Hessen aufnehmen wollen und zu diesem Zweck in die Region umziehen. Sie können einen Umzugskostenzuschuss von bis zu 10.000 Euro erhalten.

Fördergebiete: Hausärztliche Versorgung: Städte und Gemeinden unter 25.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in folgenden Landkreisen: Landkreis Waldeck-Frankenberg, Vogelsbergkreis, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Kreis Groß-Gerau, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Odenwaldkreis (Fachärztliche Versorgung: analog, ohne Anwendung der Mindesteinwohnerbegrenzung)

5. Unterstützung bei der Niederlassung: Kinderbetreuungskosten

Ab Geburt bis Schulbeginn des Kindes, für einen Zeitraum von maximal drei Jahren, können die Kosten für die Kinderbetreuung (Kita, Hort, Kindergartenbesuch, qualifizierte Tagesmutter mit Pflegeerlaubnis) in Höhe der tatsächlich anfallenden, nachzuweisenden Kosten, maximal 400 Euro pro Monat, erstattet werden.

Fördergebiete: Hausärztliche Versorgung: Städte und Gemeinden unter 25.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in folgenden Landkreisen: Landkreis Waldeck-Frankenberg, Vogelsbergkreis, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Kreis Groß-Gerau, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Odenwaldkreis (Fachärztliche Versorgung: analog, ohne Anwendung der Mindesteinwohnerbegrenzung)

6. Nachwuchskampagne „Sei Arzt. In Praxis. Leb‘ Hessen!“

Ziel ist es, dem insbesondere in den ländlichen Regionen Hessens drohenden Ärztemangel frühzeitig entgegenzuwirken, indem Medizinstudierende sowie junge Nachwuchsärztinnen und -ärzte für das Thema sensibilisiert werden. Sie sollen für den Weg in die Niederlassung begeistert werden. Seit 2013 zeigt die KVH dazu an den Universitätskliniken in Frankfurt, Marburg und Gießen Präsenz und sucht mit Informations- und Beratungsangeboten den Kontakt zu den Studierenden, z.B. mit Uni-Events (d.h. mehreren, über das Jahr verteilten Live-Aktionen) und online auf der Kampagnen-Website www.arzt-in-hessen.de.

Fördergebiete: nicht begrenzt

7. Start gut! – Guthaben Weiterbildung für eine spätere Niederlassung im ländlichen Raum

Ärztinnen und Ärzte in den ländlichen Regionen Hessens finden für ihre Praxen nur schwer Nachfolgerinnen und Nachfolger. Das liegt unter anderem an einer stark ausgeprägten Präferenz des Nachwuchses für städtische Verdichtungsräume. Um dem stärker werdenden Stadt-Land-Gefälle entgegenzu­wirken, soll ein relativ früher Kontakt zu ländlichen Gebieten hergestellt werden. Dazu wird die Zeit der ärztlichen Weiterbildung als geeignete Gelegenheit gesehen. Wird die gesamte ambulante Weiterbildungszeit – oder Teile davon – in ausgewählten Fachgebieten und ausgewählten Regionen in Hessen durchgeführt, erwirbt die Weiterbildungsärztin oder der Weiterbildungsarzt für den Fall einer späteren Niederlassung im ländlichen Raum in Hessen einen Anspruch auf Förderung (1.000 Euro für maximal 24 Monate).

Fördergebiete: Hausärztliche und fachärztliche Versorgung: Städte und Gemeinden unter 25.000 Einwohnerinnen und Einwohnern

Zielgruppen:

Vertragsärztinnen und -ärzte, -Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Niederlassungsinteressierte, damit die Niederlassung in der eigenen Praxis und die ambulante Versorgung in Hessen noch attraktiver werden.

Kontakt:

Zur Beratungsseite der KVH: www.kvhessen.de/beratung-foerderung
Mitglieder fördern unter: www.kvhessen.de/foerderung

Kooperation:

keine

Laufzeit:

bisher nicht limitiert, ggf. abhängig von Ausschöpfung der jeweiligen Fördermittel

Handlungsfelder:

  • Fit durchs Leben: Gesundheitliche Versorgung