Hessisches Ministerium Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

WIR-Förderrichtlinie umfassend weiterentwickelt

© HMSI
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Sozialminister Kai Klose: „Die neuen WIR-Vielfaltszentren bündeln künftig die Integrationsarbeit in den Kommunen.“

Seit 2014 fördert die Hessische Landesregierung mit dem Landesprogramm „WIR“ innovative Projekte, um die Teilhabechancen nach Hessen zugewanderter Menschen zu verbessern. Nun wurden die Förderrichtlinien umfassend weiterentwickelt und das Budget um eine halbe Million Euro aufgestockt. Insgesamt stehen in 2021 10,6 Millionen Euro zur Verfügung. „Mit den weiterentwickelten Förderrichtlinien setzen wir eine weitere Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um und bündeln die bisherigen WIR-Koordinations- und -Fallmanagementstellen in kommunalen ‚WIR-Vielfaltszentren‘, erklärt Sozial- und Integrationsminister Kai Klose. So werde die Partnerschaft von Land und Kommunen in der Integrationspolitik weiter gestärkt. Mit der Bündelung gehen erhöhte Förderungsmöglichkeiten der Personalausgaben einher.

Innovationsprojekte länger und höher gefördert

Mit der Förderung niedrigschwelliger innovativer Integrations- und Teilhabeprojekte sowie der Förderung der Qualifizierung und des Einsatzes ehrenamtlicher Integrationslotsinnen und -lotsen werden unter den neuen Richtlinien bewährte Programmschwerpunkte weitergeführt, jedoch um neue Möglichkeiten erweitert. Bei Innovationsprojekten sind nun längere Laufzeiten und ein erhöhter Fördersatz möglich. Für die hauptamtliche Begleitung von Integrationslotsinnen und -lotsen kann eine Koordinationspauschale gewährt und aktiven Ehrenamtlichen jetzt auch eine entlastende Gesprächsmöglichkeit angeboten werden.

Mit Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie werden der Einsatz und die Qualifizierung von ehrenamtlichen Laiendolmetscherinnen und -dolmetschern, die Förderung gemeinnütziger Migrantinnen- und Migrantenorganisationen und die Entwicklung kommunaler Vielfalts- und Integrationsstrategien in Kommunen und Gemeinden als feste Förderbestandteile in die Richtlinie mit aufgenommen. Damit entfallen die sich jährlich wiederholenden Aufforderungen zur Antragstellung.

Anträge für neue Projekte mit Start in 2021 können noch bis zum 31. Januar 2021 beim Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht werden. Die aktualisierten Antragunterlagen für alle Bereiche und Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt.

Zu den aktualisierten Antragunterlagen für alle Bereiche und Informationen zur Antragstellung

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