Sonstige
Sonderprogramm "Stadt und Land": Bau von Infrastruktur für den Radverkehr
Frist: 14. Mai 2021
Wer kann Fördermittel erhalten?
Landkreise, Städte und Gemeinden sowie Zweckverbände
Was wird gefördert?
Bau von Infrastruktur für den Radverkehr, um die Ziele des Sonderprogramms „Stadt und Land“ zu erreichen; Projekte
müssen einschließlich Schlussverwendungsnachweis bis Ende 2023 abgeschlossen werden.
Wie hoch wird gefördert?
Das hängt von der Maßnahme und der Finanzsituation der Kommune ab – für eine erste Abschätzung: 80% der förderfähigen Ausgaben im Jahr 2021. Danach gelten Fördersätze von 75%, bzw. 90% für finanzschwache Kommunen.
Woher kommt die Förderung?
Dieses Förderprogramm ist Bestandteil des Klimaschutzprogramms 2030 des Bundes.
Was sind die ersten Schritte für eine Kommune, um eine Förderung zu bekommen?
Das wichtigste ist eine gute Idee! Zudem muss deutlich werden, wie dadurch die Situation für den Radverkehr verbessert werden kann. Das lässt sich in der Regel mit einer bestehenden Netzplanung (z.B. Rad-Hauptnetz Hessen,
Radverkehrskonzepte von Kreisen) dokumentieren. Der nächste Schritt ist die Anfrage beim Kompetenzcenter von
Hessen Mobil. Die Vorbereitung ist mit der Beantwortung folgender Fragen ganz einfach:
• Was soll warum gemacht werden?
• Wem (und wie vielen) nutzt die Maßnahme?
• Wann kann damit frühestens / muss spätestens begonnen werden?
• Entspricht die vorhandene Planung den Qualitätsstandards und Musterlösungen des Landes Hessen?
Wann können Anträge gestellt werden?
Stellen Sie die Anträge so früh wie möglich. Die Antragstellung ist ab dem 1. Dezember 2020 möglich. Förderbescheide
können erst nach der Entscheidung des BMVI erteilt werden. Gehen Sie davon aus, dass zwischen Antragstellung
und Erstellung des Förderbescheides mindestens sechs Monate vergehen.
Weitere Informationen gibt es unter:
www.nahmobil-hessen.de