Sonstige

Projektaufruf: Nationale Projekte des Städtebaus 2024

Quelle: Lars-Christian Uhlig, BBSR

Auch im Jahr 2024 wird das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen national bedeutende Projekte des Städtebaus fördern. Hierfür sind 50 Mio. Euro im Bundeshaushalt eingestellt.

Mit dem Bundesprogramm zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus sollen erneut investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert werden. Antragsberechtigt sind Kommunen.

Am 23. Mai 2024 feiert das Grundgesetz Geburtstag. Es bildet seit 75 Jahren das Fundament der freiheitlich, demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Die Geschichte der Demokratie spiegelt sich auch im Städtebau wider. Mit dem diesjährigen Projektaufruf werden insbesondere solche Projekte adressiert, die die Demokratiegeschichte in Deutschland erfahrbar machen, für künftige Generationen erhalten und die Demokratiebildung fördern.

Nationale Projekte des Städtebaus sind national und international wahrnehmbare, größere städtebauliche Projekte mit deutlichen Impulsen für die jeweilige Gemeinde oder Stadt, die Region und die Stadtentwicklungspolitik in Deutschland insgesamt. Sie zeichnen sich durch einen besonderen Qualitätsanspruch („Premiumqualität“) hinsichtlich des städtebaulichen Ansatzes, der baukulturellen Aspekte und der Beteiligungsprozesse aus.

Nationale Projekte des Städtebaus sind Projekte, mit denen in der Regel Aufgaben und Probleme von erheblicher finanzieller Dimension gelöst werden. Mit einem überdurchschnittlich hohen Fördervolumen soll eine schnellere und ggf. umfassendere Intervention und Problembearbeitung möglich sein. Die einzureichenden Projekte sollten die großen städtebaulichen Herausforderungen deutlich machen, vor denen Städte und Gemeinden in Deutschland derzeit stehen.

Die Bundesmittel werden im Haushaltsjahr 2024 bewilligt und in fünf Jahresraten (2024 bis 2028) zur Verfügung gestellt werden. Die Mittelbereitstellung steht ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers.

Mit dem nachfolgenden Projektaufruf sind Kommunen aufgerufen, bis einschließlich 30.04.2024

 

Hier finden Sie detaillierte Informationen zum Aufruf.

 

Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

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