Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Antrag für Sportförderprogramm ab sofort digital möglich

Sportminister Peter Beuth: „Spürbare Erleichterung für Hessens Ehrenamtliche.“

Ab sofort können Anträge für das Förderprogramm „Weiterführung der Vereinsarbeit“ rein digital gestellt werden. Dies gab Sportminister Peter Beuth heute in Wiesbaden bekannt. Im Rahmen der Antragstellung wird zielgerichtet durch die notwendigen Antragsunterlagen geführt. Eine postalische Einreichung weiterer Belege ist grundsätzlich nicht erforderlich.

„Landesweit setzen sich Menschen in ihrer Freizeit für den Sport ein: Ob im Vereinsvorstand, als Übungsleiter oder Helfer. Wir möchten unsere Ehrenamtlichen, die sich mit Herzblut für ihren Verein einsetzen und viel Freizeit für ihren Verein und damit die Allgemeinheit aufwenden, mit der rein digitalen Antragsstellung weiter entlasten und ihnen bei der Gewährung einer Landeszuwendung aktiv unter die Arme greifen. Das erste digitalsierte Sportstättenförderprogramm stellt eine spürbare Erleichterung für Hessens Ehrenamtliche dar und soll den rund 7.600 Vereinen helfen, ab sofort wesentlich einfacher und schneller Förderantrage stellen zu können“, so Sportminister Peter Beuth.

Wie der Sportminister betonte, nehme das Programm „Weiterführung der Vereinsarbeit“ einen Großteil der Sportstättenförderung in Hessen ein. Allein im Jahr 2020 entfielen rund 65 Prozent aller Anträge im Bereich der Sportstättenförderung auf Anträge von Vereinen im Förderprogramm Weiterführung der Vereinsarbeit. Das neue digitale Antragsverfahren vereinfacht die bisherige Antragstellung und führt den Antragssteller jetzt zielgerichtet durch den Antragsprozess, indem nicht notwendige Fragen entfallen und Angaben auf Plausibilität geprüft werden, sodass weniger Fehler in der Antragsstellung erfolgen.

Projekt im Rahmen der „Digitalen Modellbehörde“ umgesetzt

Umgesetzt wurde dieses Projekt - wie auch andere Digitalisierungsvorhaben im Sport - im Rahmen der „Digitalen Modellbehörde“ des Landes Hessen, welches sich mit der durchgängigen Verwaltungsdigitalisierung und -modernisierung befasst und auch die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in Hessen mit vorantreibt. Nach erfolgreicher Einführung plant das Land die rein digitale Antragsstellung für alle Sportförderprogramme des Landes umzusetzen und ergänzend auch die entsprechenden Fachprozesse stringent zu digitalisieren. Gute Erfahrungen bei der Digitalisierung konnten bereits beim Förderprogramm „Sport und Flüchtlinge“ gesammelt werden, bei dem die rein digitale Antragstellung bereits seit Anfang 2020, der digitale Verwendungsnachweis seit Frühjahr 2020 möglich ist. Rund 50 Prozent der antragstellenden Kommunen hatten im vergangenen Jahr ihren Antrag auf Förderung digital eingereicht - für das Förderjahr 2021 sind es bisher rund 88 Prozent der Anträge. Diese positiven Erfahrungen und die starke Nutzung der Online-Formulare zeigen, dass sich die Digitalisierung von Antragsverfahren für alle Beteiligten lohnen kann.

„Das jetzt digitalisierte Programm ist bewusst breit gefächert und soll mit seinen unterschiedlichen Fördermaßnahmen die Vereinsarbeit finanziell unterstützen. Sei es bei der Umsetzung kleinerer Instandhaltungsmaßnahmen an der Sportstätte oder bei der Beschaffung von langlebigen Sport- oder Pflegegeräten. Allein für dieses Förderprogramm steht im laufenden Jahr Mittel in Höhe von rund 1,3 Mio. Euro zur Verfügung, die jetzt digital abgerufen werden können“, so Peter Beuth.

Hintergrund: Sportförderung Hessen

Hessens Sportvereine zählen mehr als zwei Millionen Mitglieder, die in den knapp 7.600 Vereinen des Landessportbundes organisiert sind. Die Hessische Landesregierung hat den organisierten Sport in Hessen 2020, unabhängig von Corona-Hilfsprogrammen, mit einem Volumen von rund 59 Millionen Euro unterstützt. In diesem Jahr steigt der Sportetat des Landes auf rd. 60 Millionen Euro.

Links:
Zur digitalen Antragsstellung des Förderprogramms

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