Hessisches Ministerium Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Wohnortnahe Versorgung unterstützen und stärken

Gemeindeschwester

Förderausschreibung Gemeindeschwester 2.0 geht in die zweite Runde

Die hessische Staatssekretärin für Soziales und Integration, Anne Janz, fordert die Kommunen sowie die hessischen Hausärztinnen und Hausärzte auf, Anträge auf Unterstützung durch eine Gemeindeschwester zu stellen. „Wir möchten Menschen, die Hilfe brauchen, aber selbst keinen Weg finden, diese zu organisieren, mit einem Beratungsangebot von Gemeindeschwestern unterstützen“, so Anne Janz.

Ziel sei es, diese Menschen in ihrer jeweiligen persönlichen Lebenssituation zu stärken und zu stabilisieren, dazu beizutragen, eine Vereinsamung im Alter zu vermeiden, und für eine möglichst langwährende Selbstständigkeit zu sorgen. Dabei gehe es auch darum, den Eintritt von Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich zu vermeiden.

Landesförderung ermöglicht Gemeindeschwestern

Für den Einsatz von Gemeindeschwestern 2.0 stehen im Haushaltsplan des Landes Hessen von 2020 bis 2024 Haushaltsmittel in Höhe von 7.500.000 Euro zur Verfügung. Die Landesförderung ermöglicht es Kommunen und Hausärzten Gemeindeschwestern anzustellen, die mit den örtlichen Altenhilfestrukturen zusammenarbeiten. In ihrer Funktion kann die Gemeindeschwester ältere Menschen zu Hause besuchen und sich ein Bild von der Versorgungssituation verschaffen, um anschließend in enger Abstimmung mit den Betroffenen Unterstützungsleistungen anzuregen und zu koordinieren.

„Um eine möglichst flächendeckende Versorgung mit Leistungen zu etablieren, werden wir vorrangig sozialräumliche Ansätze fördern. Durch das entstehende Unterstützungsnetz sollen ältere Menschen trotz bestimmter Einschränkungen so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung leben können“, betont Anne Janz.

Hintergrund:

Die Förderausschreibung „Gemeindeschwester 2.0“ ist Teil der Offensive „Land hat Zukunft – Heimat Hessen“ und soll die Lücke zwischen medizinischer und psychosozialer Versorgung auch für Menschen, die noch keinen Pflegebedarf im Sinne des SGB XI haben, über eine zentrale Kümmerer-Person schließen. Antragsberechtigt sind Hausärztinnen und Hausärzte sowie Kommunen, die eine entsprechend qualifizierte Fachkraft als Gemeindeschwester einsetzen möchten.

Für die Förderrunde 2020 können ab sofort Anträge bis zum 30.10.2019 eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt elektronisch per E-Mail an das Hessische Ministerium für Soziales und Integration über gesundheitsnetze@hsm.hessen.de.

Ein Vordruck zur Antragstellung steht online zur Verfügung. Im Antrag sollte ein erkennbares Konzept zur Ausweitung der bisherigen Tätigkeiten im Bereich der sozialen Unterstützung älterer Menschen enthalten sein.

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