Hessisches Ministerium Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Verordnung zur Sicherstellung der flächendeckenden stationären Krankenhausversorgung

Gesundheitsminister Stefan Grüttner: „Wir unterstützen die Versorgung im ländlichen Raum – flächendeckende Strukturen wichtig für die Patienten“

Der Hessische Gesundheitsminister Stefan Grüttner hat am Montag im Ministerium für Soziales und Integration darüber informiert, dass er aktuell eine Verordnung unterzeichnet hat, mit der die flächendeckende Krankenhausversorgung in Hessen „dort gesichert werden kann, wo wir sie dringend brauchen, und das ist im ländlichen Raum.“ Der Minister betonte, dass Hessen damit als ersten Bundesland eine Sonderregelung abweichend von bundesrechtlichen Regelungen geschaffen habe. Die Bedingungen für die sogenannten „Sicherstellungszuschläge“ sind demnach abweichend von den bundesrechtlichen Regelungen definiert. Eine solche Ausnahme hat bislang nur Niedersachsen für seine Inseln. „Für die Versorgung des klassischen ländlichen Raums sind wir einmal mehr Vorreiter“, so Grüttner.

Mit den existenzsichernden Zuschlägen kann die notwendige stationäre Versorgung nun auch dort gesichert werden, wo nicht nur weniger als 100, sondern zwischen 100 und 150 Einwohner pro Quadratkilometer leben, also in zweifellos dünn besiedelten Regionen. „Außerdem werden wir Sicherstellungszuschläge dann bewilligen, wenn 3.500 Einwohner ohne das Krankenhaus mehr als 40 Minuten Fahrtzeit zu einem Notfallkrankenhaus benötigen würden“, erläuterte der Gesundheitsminister die Kriterien.

Das Ministerium schätzt, dass die Verordnung sechs bis zehn Kliniken betreffen und an diesen Standorten helfen wird, die Versorgung für die Patientinnen und Patienten sicherzustellen. „Das ist unsere Richtschnur, der Patient und eine sehr gute medizinische Versorgung müssen im Mittelpunkt stehen. Mit der Verordnung unterstützen wir vor allen Dingen den ländlichen Raum.“

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