Hessisches Ministerium Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Veröffentlichung der Richtlinie zur Förderung der gesundheitlichen Versorgung insbesondere in ländlichen Räumen

Sozial- und Integrationsminister Klose: „Wir setzen auf die Bündelung aller Kräfte und auf kreative Lösungen vor Ort.“

Seit einigen Jahren ist in Deutschland eine sogenannte Landflucht zu beobachten. Das bedeutet, dass Städte immer mehr Einwohnerinnen und Einwohner verzeichnen, während die Einwohnerzahl in eher ländlich strukturierten Gegenden sinkt. Auch in Hessen ist das der Fall. Um trotz sich verändernder Anforderungen weiter eine hochwertige gesundheitliche Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen, ergreift die Hessische Landesregierung seit einigen Jahren Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität ländlicher Räume. Dazu gehört auch, langfristig und flächendeckend eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe gesundheitliche Versorgung in Hessen zu sichern.

Mit der neuen Richtlinie zur gesundheitlichen Versorgung insbesondere in ländlichen Räumen setzt das Hessische Ministerium für Soziales und Integration dabei nun mehrere Schwerpunkte: Neben der Förderung von Einzel- oder Zweigpraxen werden auch sektorenübergreifende Konzepte unterstützt, die die Bündelung verschiedener medizinischer und therapeutischer Dienstleitungen vorsehen. Dadurch soll die Behandlung unterschiedlicher Erkrankungen an einem zentralen Ort ermöglicht werden. Außerdem sollen in enger Zusammenarbeit mit lokalen Trägern innovative Modellvorhaben umgesetzt werden und die Versorgung regional angepasst und stetig weiter verbessert werden.

„Es ist eine der Herausforderungen unserer Zeit, allen Bürgerinnen und Bürgern in Hessen dauerhaft Zugang zu einer wohnortnahen, qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung zu sichern. Dabei setzen wir neben digitalen Lösungen auf die Bündelung aller Kräfte und auf kreative Lösungen vor Ort“, sagt der hessische Sozial- und Integrationsminister Kai Klose. „Dafür, dass uns das noch besser gelingt und gute Koordinierung und Vernetzung vor Ort gewährleistet sind, fördern wir im Rahmen der neuen Richtlinie auch die Schaffung einer Personalstelle für Gesundheitskoordination.“
Die neue Richtlinie steht zum Download auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration bereit. Fachliche Anfragen können per E-Mail an gesundheitsnetze@hsm.hessen.de gerichtet werden.

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Alice Engel
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