Hessisches Ministerium Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Sicherung der gesundheitlichen Versorgung im ländlichen Raum

Innovative Lösungen sind notwendig, um die ambulante ärztliche Versorgung im ländlichen Raum zukunftsfähig zu gestalten und den beruflichen Vorstellungen junger Ärztinnen und Ärzte entgegenzukommen. Das Land Hessen stellt daher im Rahmen seiner Offensive „Land hat Zukunft – Heimat Hessen“ zusätzlich 1,5 Mio. Euro jährliche Fördermittel zur Verfügung, erklärte heute der Hessische Gesundheitsminister Stefan Grüttner in Wiesbaden. „Kommunen sollen in die Lage versetzt werden, geeignete Maßnahmen und Anreize sowohl für eine freiberufliche Tätigkeit als Landarzt als auch für zukunftsfähige Organisationsstrukturen, wie z.B. Gemeinschaftspraxen und MVZ zu ergreifen, die Anstellungs- und Teilzeitarbeitsverhältnisse für Ärzte ermöglichen“, so Grüttner. „Denn zunehmend sind auch die Landkreise und Bürgermeister mit dem Thema der gesundheitlichen Versorgung befasst. Hier gilt es, unterschiedliche Modelle der Berufsausübung, sowohl freiberuflich als auch Angestellten- und Teilzeitarbeitsverhältnisse, zu stärken.“

Verschiedene weiche Einflussfaktoren haben den medizinischen Arbeitsmarkt verändert. Die Anforderungen der jungen Ärzteschaft an ihre Arbeitsbedingungen und die eigene Work-Life-Balance haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Die jüngere Generation möchte eher in Anstellung und in Teilzeit arbeiten. Die Einzelpraxis scheint bei der jüngeren Generation nicht mehr so attraktiv. „Wenn wir junge Medizinerinnen und Mediziner für die Niederlassung als Vertragsärzte gewinnen wollen, müssen wir auf die sich verändernden Lebensstile und Einstellungen Rücksicht nehmen“, erläuterte der Minister.

Für eine nachhaltige Sicherung der gesundheitlichen Versorgung in ländlichen Regionen

Neben den bereits bestehenden Förderprogrammen des Landes „Bildung regionaler Gesundheitsnetze“, „Förderung von Innovationsprojekten in Telemedizin und E-Health“ und „Gemeindeschwester 2.0“ können über die neue Ausschreibung nun auch Kommunen Maßnahmen beantragen, die zu einer nachhaltigen Sicherung der gesundheitlichen Versorgung in ländlichen Regionen beitragen. Möglich sind beispielsweise Imagekampagnen, um den ärztlichen Nachwuchs auf die Region aufmerksam zu machen oder auch Unterstützung bei der im Rahmen von Praxisübergaben möglicherweise erforderlichen Sanierung bzw. Renovierung der Räumlichkeiten.

„Generell gibt es vielfältige Möglichkeiten, wie der ärztliche Nachwuchs für eine Tätigkeit auf dem Land angesprochen werden kann. Hier gilt es, lokal beziehungsweise regional Lösungen zu finden. Daher eröffnet die neue Landesförderung ein breites Spektrum an Maßnahmen und lässt den Kommunen vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten“, so der Gesundheitsminister.

Antragsberechtigt sind die hessischen Landkreise oder kreisangehörige Kommunen. Anträge können beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration ab sofort elektronisch über die E-Mail-Adresse gesundheitsnetze@hsm.hessen.de gestellt werden. Ein Antragsformular kann auf der Internetseite abgerufen werden.

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Alice Engel
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65187 Wiesbaden

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