Hessisches Ministerium Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Projekt Gemeindeschwester 2.0 auf einem sehr guten Weg

Sozialminister Kai Klose: „Durch Beratung als auch Vermittlung von erforderlichen Hilfen trägt die Gemeindeschwester dazu bei, dass ältere Menschen trotz bestimmter Einschränkungen so lange wie möglich in ihrer eigenen Häuslichkeit leben können.“

Gemeindeschwester

In Marburg wird demnächst eine Gemeindeschwester, gefördert vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration, ihre Arbeit aufnehmen. Seit März 2018 ermöglicht die Hessische Landesregierung Kommunen und auch Ärzten den Einsatz von Gemeindeschwestern. „Die große Resonanz zeigt die Wichtigkeit einer seniorengerechten Betreuung, die insbesondere präventive Hausbesuche und Eingliederung bestehender Angebote für Senioren vor Ort umfasst. Nicht nur Ärzte und Kommunen, sondern auch vor allem Angehörige werden durch den Einsatz der Gemeindeschwester entlastet“, betonte der Hessische Sozial- und Integrationsminister Kai Klose. Derzeit erhalten fünf Kommunen, sechs Praxen und ein MVZ Förderungen vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration. Die Stadt Marburg hat ein ausgebautes Netzwerk und stellt vielschichtige Angebote. Die Gemeindeschwester wird daran anknüpfen und die Bekanntheit steigern. Dafür erhält die Stadt Marburg von der Hessischen Landesregierung für das Jahr 2019 eine Förderung der Personalkosten in Höhe von 50.600 Euro.

„Die Arbeit von Gemeindeschwestern ist eine wertvolle Unterstützung“, betonte Minister Klose. „Die Gemeindeschwester stellt sowohl Beratung als auch Vermittlung von erforderlichen Hilfen zur Verfügung und trägt somit dazu bei, dass ältere Menschen trotz bestimmter Einschränkungen so lange wie möglich in ihrer eigenen Häuslichkeit leben können. Durch Hausbesuche kann sie den Hilfebedarf, beispielsweise im Bereich der psychosozialen Betreuung und Hauswirtschaft, erkennen und auch nicht medizinische Hilfsangebote organisieren und koordinieren.“

Marburgs Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies ist das Projekt „Gemeindeschwester 2.0“ sehr wichtig. Neben der Hilfe für ein möglichst langes Leben in der gewohnten Umgebung geht es ihm dabei auch um soziale Arbeit: „Wir wollen, dass mehr Jahre auch mehr gute Jahre sind. Wir müssen gemeinsam sicherstellen, dass niemand im Alter vereinsamt und verloren geht. Deswegen werden wir mit der Gemeindeschwester diese Menschen aufsuchen und zurückholen in unsere Gemeinschaft.“

Hintergrund

Die Förderlinie „Gemeindeschwester 2.0“ ist Teil der Offensive „Land hat Zukunft – Heimat Hessen“ und soll die Lücke zwischen medizinischer und psychosozialer Versorgung auch für Menschen, die noch keinen Pflegebedarf im Sinne des SGB XI haben, über eine zentrale Kümmerer-Person schließen. Das Land Hessen stellt hierfür in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 jeweils 1,85 Mio. Euro zur Verfügung.

Auch die landesweite Kommission „Hessen hat Familiensinn“ von 29 Fachexpertinnen und Fachexperten aus ganz Hessen hat sich ausdrücklich dafür ausgesprochen, dass die Versorgungsleistungen von Pflegestützpunkten und Hausarztpraxen durch die aufsuchende Hilfe von „Gemeindeschwestern“ unterstützt wird. Die Kommission ist damit den ausdrücklichen Vorschlägen vieler hessischer Bürgerinnen und Bürger gefolgt, die dies im Rahmen von vier großen Dialogforen diskutiert und gefordert hatten.

Antragsberechtigt sind Hausärztinnen und Hausärzte sowie Kommunen, die eine entsprechend qualifizierte Fachkraft als Gemeindeschwester einsetzen möchten. Anträge können beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration ab sofort elektronisch über die E-Mail-Adresse gesundheitsnetze@hsm.hessen.de gestellt werden.

in Antragsformular kann hier abgerufen werden

 

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Alice Engel
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