Hessisches Ministerium Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Modellprojekt wird weiter gefördert

Gesundheitsminister Stefan Grüttner: „Wir unterstützen das Projekt Gemeindeschwester, das nun mit Landesmitteln weiter ausgebaut werden kann.“

„Ich freue mich, dass Herr Dr. Klein das Angebot seiner als Gemeindeschwestern tätigen medizinischen Fachangestellten mithilfe der Landesförderung weiter ausbauen kann. So können noch mehr ältere Menschen in und um Schenklengsfeld von den etablierten Kümmererstrukturen vor Ort profitieren“, so Hessens Gesundheitsminister Stefan Grüttner am Montag in Wiesbaden anlässlich der Förderung.

Zu Beginn des Jahres besuchte Grüttner Herrn Dr. Klein und ein Patienten-Ehepaar auf seiner dreitägigen Rundreise zum Thema „Gute gesundheitliche Versorgung und Fachkräftesicherung auf dem Land“ und informierte sich über das Modell der Gemeindeschwester in Schenklengsfeld. „Im Gespräch mit einem älteren Ehepaar, das von der Gemeindeschwester regelmäßig besucht wird, konnte ich mich davon überzeugen, dass die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Gemeindeschwester eine Entlastung für alle Beteiligten ist. Denn für die Betroffenen kann passgenaue Hilfe organisiert werden und gleichzeitig kann sich der Hausarzt auf die originär ärztliche Versorgung seiner Patientinnen und Patienten konzentrieren,“ fasste der Gesundheitsminister seine Eindrücke des Besuches zusammen.

Zur Hausarztpraxis von Dr. Frank Klein

Die Hausarztpraxis von Dr. Frank Klein nimmt sich bereits seit mehreren Jahren neben der rein medizinischen Versorgung in der Praxis über den Einsatz von speziell geschulten medizinischen Fachangestellten auch den sozialen Bedarfslagen der vor allem älteren Patientinnen und Patienten an. In Hausbesuchen und in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde-Soziallotsin und den Ortsteil-Kümmerern können auf diese Weise pflegerische, hauswirtschaftliche und soziale Problemlagen erkannt und gezielt angegangen werden. Das Projekt von Hausarzt Dr. Klein stand quasi Modell für die seit März dieses Jahres mögliche Förderung des Landes Hessen unter dem gleichnamigen Titel „Gemeindeschwester 2.0“. Über die Förderung des Landes können entweder entsprechend qualifizierte medizinische Fachangestellte einer Hausarztpraxis oder bei der Kommune angestellte Sozialpädagog(inn)en oder Sozialarbeiter/innen unterstützt werden, die über Hausbesuche bei älteren Menschen die Schnittstelle zwischen medizinischer, pflegerischer und sozialer Betreuung überbrücken und damit dazu beitragen, dass ältere hilfebedürftige Menschen so lange wie möglich in ihrem vertrauten Wohnumfeld bleiben können.

Dr. Frank Klein fasst die Bedeutung der als Gemeindeschwestern tätigen weitergebildeten Fachangestellten folgendermaßen zusammen: „Die VerAHs entlasten mich als Hausarzt in der Betreuung der Hausarztpatienten außerordentlich - und für die so versorgten Menschen sind sie ein nicht verzichtbarer Teil des sozialen Lebens und dienen den Angehörigen als primäre Ansprechpartner bei Versorgungsproblemen.“

Grüttner betonte abschließend, dass es „exakt solche Ansätze sind, die Hessen braucht, um auch in ländlichen Regionen die medizinische Versorgung zukunftsfest aufstellen zu können. Die Hessische Landesregierung fördert das mit großer Überzeugung und es ist gut für die Menschen, wenn wie hier in Schenklengsfeld bspw. Hausbesuche so weiter sichergestellt werden.“

Offensive „Land hat Zukunft – Heimat Hessen“

Die Förderlinie „Gemeindeschwester 2.0“ ist Teil der Offensive „Land hat Zukunft – Heimat Hessen“ und soll die Lücke zwischen medizinischer und psychosozialer Versorgung auch für Menschen, die noch keinen Pflegebedarf im Sinne des SGB XI haben, über eine zentrale Kümmerer-Person schließen. Das Land Hessen stellt hierfür in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 jeweils 1,85 Mio. Euro zur Verfügung.

Auch die landesweite Kommission „Hessen hat Familiensinn“ von 29 Fachexpertinnen und Fachexperten aus ganz Hessen hat sich ausdrücklich dafür ausgesprochen, dass die Versorgungsleistungen von Pflegestützpunkten und Hausarztpraxen durch die aufsuchende Hilfe von „Gemeindeschwestern“ unterstützt wird. Die Kommission ist damit den ausdrücklichen Vorschlägen vieler hessischer Bürgerinnen und Bürger gefolgt, die dies im Rahmen von vier großen Dialogforen diskutiert und gefordert hatten.

Antragsberechtigt sind Hausärztinnen und Hausärzte sowie Kommunen, die eine entsprechend qualifizierte Fachkraft als Gemeindeschwester einsetzen möchten. Anträge können beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration ab sofort elektronisch über die E-Mail-Adresse gesundheitsnetze@hsm.hessen.de gestellt werden. Ein Antragsformular kann auf der Internetseite www.soziales.hessen.de/gesundheit abgerufen werden.

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Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Dostojewskistraße 4
65187 Wiesbaden

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