Hessisches Ministerium Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Maßnahmen zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung ergriffen

Hessen ergreift entschlossene Maßnahmen, um die medizinische Versorgung auch in Zeiten der Covid-19 Pandemie zu gewährleisten

„Die Hessische Landesregierung hat in den letzten Tagen eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die medizinische Versorgung auch bei steigenden Infektionszahlen zu gewährleisten“, stellt Gesundheitsminister Kai Klose fest. So verteile das Land Hessen mehr als 17 Millionen Masken und rund fünf Millionen Schutzhandschuhe an die Krankenhäuser, die Altenpflegeeinrichtungen, den Rettungsdienst, die Einrichtungen der Eingliederungs-, Jugend-, Drogen- und Wohnsitzlosenhilfe. „Zusätzlich errichten wir eine Notfallreserve bei den örtlichen Gesundheitsämtern und statten sie mit einem vollen Sortiment an Schutzausrüstung – bestehend aus Schutzanzügen, Schutzbrillen, Schutzhandschuhen und Masken – aus, damit sie bei Notfällen vor Ort schnell reagieren können.“

Die Maßnahmen im Überblick:

Konkret wurden in enger Abstimmung mit dem beim Minister angesiedelten Planungsstab stationär folgende Maßnahmen zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung ergriffen:

Am 19.10.2020 wurde den Krankenhäusern mit einer Allgemeinverfügung mitgeteilt, dass sie insgesamt 607 Intensivbetten und 1.226 Normalbetten für die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit COVID-19 bereitzustellen haben. Diese Allgemeinverfügung schließt an das Sonderkapitel zum Hessischen Krankenhausplan an.

Am 22.10.2020 hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration den Krankenhäusern mitgeteilt, dass im Versorgungsgebiet 4 (Frankfurt-Offenbach) jetzt die Eskalationsstufe 2 für die Krankenhäuser besteht. Diese Maßnahme war notwendig, da die Krankenhäuser im Versorgungsgebiet 4 bereits stark ausgelastet sind. Das macht es notwendig, die Patientinnen und Patienten gleichmäßiger über Hessen zu verteilen. Aus diesem Grund werden Personen, bei denen dies medizinisch gut vertretbar ist, in andere Krankenhäuser verlegt oder neue Patientinnen und Patienten direkt Krankenhäusern in anderen Versorgungsgebieten zugewiesen.

Am 26.10.2020 hat die Durchführung der zehnten Verteilung von Persönlicher Schutzausrüstung begonnen. Diese umfasst neben fünf Millionen Handschuhen und rund 16 Millionen MNS-Masken auch 1,5 Millionen KN-95-und 500.000 FFP-2-Masken sowie insgesamt 81.000 FFP-3 Masken. Selbstverständlich enthält auch diese Lieferung ein Kontingent für die Kommunen, damit diese weitere Beteiligte wie z.B. Hebammen versorgen können.

Ausblick

Weitere Maßnahmen, wie etwa die Verfügbarmachung zusätzlicher Kapazitäten in den Krankenhäusern werden derzeit vorbereitet. „Durch diese Maßnahmen ist Hessen noch besser aufgestellt als im Frühjahr. Inzwischen verfügen wir über eingespielte Strukturen der Zusammenarbeit mit den koordinierenden und kooperierenden Krankenhäusern, eine stringentere Informationslage und mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport über eine leistungsfähige Logistik zur Versorgung mit PSA. Auch wenn die Situation weiterhin sehr ernst ist, besteht in der jetzigen Situation kein Grund, sich um die stationäre Versorgung zu sorgen“, so Minister Klose abschließend.

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