Hessisches Ministerium Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Landesförderung für die Gemeindeschwester

Gesundheitsminister Stefan Grüttner: „Wir kümmern uns um die gesundheitliche Versorgung älterer Menschen“ | Hausärztinnen und Hausärzte sowie Kommunen können jetzt Antrag stellen!

Hessen Gesundheitsminister Stefan Grüttner hat die hessischen Hausärztinnen und Hausärzte sowie die Kommunen am Mittwoch aufgerufen, Anträge auf Unterstützung durch eine Gemeindeschwester zu stellen. „Ich habe mir in den letzten Wochen sehr intensiv die Arbeit von Gemeindeschwestern vor Ort angesehen und sowohl mit ihnen direkt als auch den Hausärzten und Patienten das Gespräch gesucht. Der Wert der Arbeit der Gemeindeschwestern hat sich auf voller Linie bestätigt und ich freue mich, dass wir das im Rahmen von „Gemeindeschwester 2.0“ als Land fördern können“, erläuterte Grüttner.

„Die gesundheitliche Versorgung älterer Menschen umfasst mehr als eine medizinische Untersuchung und Behandlung. Gerade im Alter, wenn neben körperlichen Erkrankungen auch Einschränkungen im Alltag zum Tragen kommen, brauchen viele Menschen einen Ansprechpartner, der sich ein Bild über die Versorgungssituation verschafft und notwendige Hilfen anbietet und koordiniert.“ Dieses sich Kümmern um die psychosozialen Belange älterer Menschen ist Kernaufgabe der zukünftig durch das Land Hessen geförderten Gemeindeschwestern 2.0. Das Land stellt hierfür in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 jeweils 1,85 Millionen Euro zur Verfügung.

Für viele Menschen dient die oft schon jahrelang besuchte Hausarztpraxis als erste Anlaufstelle, wenn es um gesundheitliche und psychosoziale Problemlagen geht. Deshalb kann es hilfreich sein, wenn die Gemeindeschwester eine Mitarbeiterin aus der Hausarztpraxis ist. „Denn Vertrauen ist ein ganz wesentlicher Faktor, wenn es um Fragen der Unterstützung im häuslichen Umfeld geht“, so der Gesundheitsminister. Darüber hinaus ermöglicht die Landesförderung jedoch auch Kommunen eine als Gemeindeschwester 2.0 tätige Sozialarbeiterin anzustellen, die mit den örtlichen Altenhilfestrukturen zusammenarbeitet. In ihrer Funktion kann die Gemeindeschwester ältere Menschen zu Hause besuchen und sich ein Bild von der Versorgungssituation verschaffen um anschließend in enger Abstimmung mit den Betroffenen Unterstützungsleistungen anzuregen und zu koordinieren. „Die Gemeindeschwester muss deshalb die professionellen und ehrenamtlichen Angebote im sozialen und pflegerischen Bereich vor Ort kennen, um einen erkannten Bedarf an die entsprechenden Anbieter weitervermitteln zu können“, betonte Grüttner abschließend.

Hintergrund zur Förderlinie

Die neue Förderlinie „Gemeindeschwester 2.0“ ist Teil der Offensive „Land hat Zukunft – Heimat Hessen“ und soll die Lücke zwischen medizinischer und psychosozialer Versorgung auch für Menschen, die noch keinen Pflegebedarf im Sinne des SGB XI haben, über eine zentrale Kümmerer-Person schließen. Antragsberechtigt sind Hausärztinnen und Hausärzte sowie Kommunen, die eine entsprechend qualifizierte Fachkraft als Gemeindeschwester einsetzen möchten. Anträge können beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration ab sofort elektronisch über die E-Mail-Adresse gesundheitsnetze@hsm.hessen.de gestellt werden.

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