Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Neuer Landesentwicklungsplan liegt aus

Landesplanung
Landesplanung

Bis 24. April Zeit für Stellungnahmen

Bei Gesundheitsversorgung, Bildungsangeboten, Einkaufsgelegenheiten und anderen Aufgaben der Daseinsvorsorge sollen benachbarte Orte künftig stärker zusammenarbeiten. Dies sieht der Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) Hessen 2020 (4.Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000) vor, der vom heutigen Montag, 3. Februar, an im Hessischen Wirtschaftsministerium und bei den drei Regierungspräsidien öffentlich ausgelegt wird. „Die derzeitigen Vorgaben stammen noch aus dem Jahr 2000. Seitdem hat sich in Hessen viel verändert“, erläuterte Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir. „Darauf müssen wir reagieren, damit alle Hessinnen und Hessen weiterhin guten Zugang zu Schulen, Kindergärten, Ärzten, Nahverkehr, Sport und Einzelhandel haben. Mit der Offenlage haben Bürgerinnen und Bürger, aber auch Städte, Gemeinden, Landkreise nun die Möglichkeit, zu den geplanten Änderungen Stellung zu nehmen.“

Der LEP ist das zentrale Instrument der Landesplanung. Er ist die Grundlage der Regionalpläne, die beispielsweise Wohn- und Gewerbegebiete sowie Industrieflächen festlegen und von den Regionalversammlungen beschlossen werden. Die vorgesehenen Änderungen betreffen insbesondere:

  • die landesplanerischen Entwicklungsvorstellungen. Diese unterscheiden sich je nach Strukturraum. Beispielsweise haben nicht besiedelte Flächen in ländlichen Räumen eine besondere Bedeutung für die Land- und Forstwirtschaft, den Tourismus und die erneuerbaren Energien. In Verdichtungsräumen steht der weitgehende Erhalt zusammenhängender und attraktiv gestalteter Landschaftsräume im Vordergrund, umNaherholung zu ermöglichen und dem regionalen Klimaschutz zu dienen.
  • die Einstufung von Städten und Gemeinden als Grund-, Mittel- und Oberzentren, die sicherstellen soll, dass Versorgungseinrichtungen für alle Einwohnerinnen und Einwohner in erreichbarer Entfernung sind.
  • den großflächigen Einzelhandel zur Grundversorgung, der künftig in Ausnahmefällen nicht nur in Mittel- und Oberzentren, sondern auch in Grundzentren zulässig sein soll.

Die Änderungen im Einzelnen:

Raumgliederung

Bislang unterscheidet der LEP je nach Einwohner- und Arbeitsplatzdichte zwischen ländlichem Raum, Ordnungsraum und Verdichtungsraum. Künftig soll eine vierfache Unterteilung gelten: Dünnbesiedelter ländlicher Raum, ländlicher Raum mit Verdichtungsansätzen, Verdichteter Raum und Hochverdichteter Raum. „Dem wird die neue Einteilung besser gerecht.“ Insgesamt sind mehr hessische Städte und Gemeinden dem ländlichen Raum zugeordnet als bisher. „Es gibt heute nicht nur Stadt und Land, sondern immer mehr Zwischenformen“, sagte der Minister. „Dem wird die neue Einteilung besser gerecht.“ Auf die beiden vorgesehenen Kategorien des ländlichen Raums entfallen 66 Prozent der Landesfläche, 56 Prozent der Städte und Gemeinden und 26 Prozent der Bevölkerung.

Zentrale Orte

Die bisherige und für die finanzielle Ausstattung der Kommunen und Landkreise (kommunaler Finanzausgleich) wichtige Einteilung in 318 Grund-, 95 Mittel- und 10 Oberzentren bleibt bestehen. Die Mittelzentren – die auch Versorgungsaufgaben für umliegende Orte erfüllen – werden jedoch stärker differenziert. Ausschlaggebend sind die jeweilige Infrastrukturausstattung und die Größe des Versorgungsbereichs. Wo beides wenig ausgeprägt ist, soll die neue Kategorie „Mittelzentrum in Kooperation“ gelten. Solche Orte sollen enger miteinander beziehungsweise mit benachbarten Orten zusammenarbeiten, sich mit ihren Angeboten gegenseitig ergänzen oder bestimmte Aufgaben wie Wohnungsbau und ÖPNV gemeinsam wahrnehmen.

Einzelhandel

Um die Nahversorgung zu verbessern, sollen mehr Ausnahmen für großflächigen Einzelhandel möglich sein. Zudem sollen die Auswirkungen des Online-Handels auf den stationären Handel berücksichtigt werden: „Sortimente wie Kleidung, Bücher und Unterhaltungselektronik werden zunehmend online gekauft. Daher müssen wir dafür sorgen, dass Einzelhändler, die diese Sortimente in klassischen Läden verkaufen, unsere Innenstädte beleben und sich nicht auf der ‚Grünen Wiese‘ ansiedeln", sagte Al-Wazir.

Stellungnahmen möglich

Der Entwurf des Landesentwicklungsplans Hessen 2020 wird im Hessischen Wirtschaftsministerium sowie den drei Regierungspräsidien ausgelegt und ist außerdemauch online abrufbar.

Über die von dort zugängliche Beteiligungsplattform können alle Hessinnen und Hessen bis zum 24. April 2020 Anregungen und Bedenken vortragen, die dann in die Abwägung einfließen. Der finale Plan wird vom Kabinett beschlossen und bedarf der Zustimmung des Landtags.

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