Hessische Staatskanzlei

„Mit 12 Milliarden Euro aus dem Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz führen wir unser Land sicher und nachhaltig durch die Corona-Krise.“

Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz
Finanzminister Michael Boddenberg, Ministerpräsident Volker Bouffier und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir.

„Hessen hat einen Plan: Mit 12 Milliarden Euro aus dem Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz führen wir unser Land sicher und nachhaltig durch die Corona-Krise. Wir helfen nicht nur mit weiterem Geld für Gesundheitsschutz, den Erhalt von Arbeitsplätzen sowie für unsere soziale und kulturelle Infrastruktur. Wir nutzen auch die Chance, die in der Krise liegt, modernisieren unser Land und investieren etwa in Digitalisierung und Klimaschutz. Wir machen Zukunft“, sagten Ministerpräsident Volker Bouffier, der stellvertretende Ministerpräsident Tarek Al-Wazir und Finanzminister Michael Boddenberg heute in Wiesbaden. Sie stellten das vom Kabinett beschlossene Sondervermögen „Hessens gute Zukunft sichern“ sowie einen weiteren Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 vor.

„Seit Monaten leistet unsere Gesellschaft Beachtliches. Diese Kraftanstrengung unterstützen wir als Land weiterhin. Wir denken dabei nicht nur kurzfristig, sondern planen jetzt schon die Unterstützung in den kommenden Jahren mit dem Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz. Da sich das Corona-Virus nicht an einzelne Haushaltsjahre hält, schaffen wir das Sondervermögen ‚Hessens gute Zukunft sichern‘. Es wird bis 2023 finanzieren, was Hessen gestärkt und nachhaltig die Krise bestehen lässt. Die Gute Zukunft wird außerdem auffangen, was an Steuereinnahmen durch die historische Krise wegbricht. Insgesamt mobilisieren wir dafür bis zu 12 Milliarden Euro“, sagten Bouffier, Al-Wazir und Boddenberg.

Sondervermögen „Hessens gute Zukunft sichern“

Angesichts der historischen und finanziellen Dimension der Corona-Pandemie schlägt die Landesregierung die Bildung des Sondervermögens „Hessens gute Zukunft sichern“ vor. In dem Sondervermögen werden alle Corona-bedingten Maßnahmen des Landes bis Ende 2023 gebündelt und transparent ausgewiesen. Dazu gehören bereits schon verausgabte Kosten beispielsweise für den Gesundheitsschutz, gesetzlich verpflichtende Zahlungen beispielsweise für Verdienstausfälle sowie konjunkturbelebende Maßnahmen für die hessische Wirtschaft. „Hessens gute Zukunft sichern“ umfasst bis zu 12 Milliarden Euro.

„Dieses Geld investieren wir zusätzlich zum Landeshaushalt. Ziel dieser Investitionen ist es, den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen, Vereinen, allen gesellschaftlichen Gruppen und Organisationen bei der Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Corona-Pandemie zu helfen. Ziel ist es auch, die Wirtschaft zu stabilisieren und sie zu schützen, damit sie sich erholen kann und neue Wege zu alter Stärke findet. Ein weiteres wichtiges Ziel ist es, nach vorne zu schauen und die Zukunft dieses Landes so zu gestalten, dass für künftige Generationen ein noch besserer Schutz vor solchen Krisen besteht. Wir helfen Hessen nicht nur jetzt in der akuten Krise, sondern langfristig“, sagte Ministerpräsident Bouffier.

„Wir haben es mit einer einmaligen Krise zu tun. Darauf gibt es nur eine Antwort: Ein ebenso einmaliges Programm zur Stabilisierung aber vor allem auch zur Modernisierung, Digitalisierung und ökologischen Erneuerung unseres Landes. Und genau das werden wir in Hessen tun. Wir können und wir werden dieser Krise nicht hinterher sparen. Sondern wir sind fest entschlossen, sie zu nutzen, damit Hessen nach dieser Krise zukunftsfähiger sein wird“, sagte Wirtschaftsminister Al-Wazir.

„Aus Verantwortung den Hessinnen und Hessen gegenüber müssen wir bereits jetzt den Blick über den Tellerrand des laufenden Haushalts hinauswerfen. Das Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz ist unser Plan für die kommenden Jahre. Es hilft kurzfristig, ist aber nicht kurzsichtig. Der Plan ist vorausschauend, unterstützt Bewährtes und fördert Neues. Das Sondervermögen steht nicht im Schatten des Haushalts, sondern im Rampenlicht. Wir möchten diese Ausgaben bewusst gesondert ausweisen: transparent, nachvollziehbar und unter parlamentarischer Kontrolle. Wir wollen, dass diese Hilfe gesehen und genutzt wird. Hessen braucht sie“, sagte Finanzminister Boddenberg.

Den Weg eines Sondervermögens zur Bewältigung der finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise gehen auch andere Bundesländer wie zum Beispiel Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Durch die Bündelung im Sondervermögen wird sichergestellt, dass alle Maßnahmen des Landes zur Bewältigung der Pandemie transparent und für Parlament und Öffentlichkeit nachvollziehbar ausgewiesen werden. Die Mittel des Sondervermögens sollen nur für die im Gesetzentwurf ausdrücklich vorgesehenen Zwecke eingesetzt werden. Außerdem sollen sie mit parlamentarischer Legitimation bewirtschaftet werden, indem die Ausgaben ab einem Volumen von 10 Millionen Euro von der Zustimmung des Haushaltsausschusses abhängig gemacht werden.

Für „Hessens gute Zukunft sichern“ werden zudem jährlich ein Wirtschaftsplan und eine Jahresrechnung sowie vierteljährlich Vollzugsberichte erstellt, die dem Landtag vorgelegt werden.

Hierzu sowie zu den Inhalten des Sondervermögens werden parallel Gespräche mit den Fraktionen von SPD und FDP geführt. „Unser Ziel ist es, diese historische Herausforderung in einem gemeinsamen Schulterschluss mit der Opposition zu bewältigen. Die verständlichen, durchaus kritischen Fragen der Fraktionen werden wir weiterhin selbstverständlich beantworten. Wir freuen uns auch über weitere Vorschläge und stehen für Gespräche jederzeit bereit“, sagte Finanzminister Boddenberg.

Hier hilft das Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz

„Die Gute Zukunft kommt für alle Corona-Lasten des Landes auf. Doch wir gehen mit dieser Hilfe weiter, sorgen für den Erhalt der hessischen Wirtschaftskraft und nehmen eine ganze Reihe zukunftsweisender Investitionen vor. So geht es um die digitale Transformation in allen Lebensbereichen, um nachhaltiges Wachstum und Klimaschutz, um unsere Kinder und Jugendlichen und um unsere Kommunen. Der Plan ist umfassend und wird unserem Land guttun“, sagte Ministerpräsident Bouffier.

„Wie investieren wir? Wir haben uns drei einfache Fragen gestellt: Modernisiert es unser Land? Macht es unser Land digitaler? Hilft es bei der sozial-ökologischen Erneuerung? Wenn das so ist, legt es die Grundlage für nachhaltiges Wachstum sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze und leistet so einen Beitrag, aus der Krise heraus neue Chancen und Perspektiven zu entwickeln. Denn die neuen Schulden können wir nur dann verantworten, wenn sie auch genau denen helfen, die sie in Zukunft schultern müssen. Das sind die Schülerinnen und Schüler, die Auszubildenden, die Studierenden von heute und morgen. Das Geld, das wir jetzt in die Hand nehmen, müssen wir für sie in die Hand nehmen. Sie müssen davon profitieren!“, sagte Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir.

„Hessens gute Zukunft sichern“

  • begleicht die Rechnungen aus der Krise: Von Krankenhäusern bis zu Schutzmasken,
  • stabilisiert die Wirtschaft und hilft bestehenden Unternehmen, die auch in Zukunft Menschen Arbeit und Einkommen bieten müssen,
  • unterstützt Maßnahmen zur Sicherung der sozialen und kulturellen Infrastruktur,
  • baut die staatliche Infrastruktur aus und fördert die Kommunen,
  • investiert in die Zukunft, um Hessen weiter ökologisch zu modernisieren, noch digitaler zu machen und die Gesellschaft zusammenzuhalten.

‎Folgende Schwerpunkte sollen durch das Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz finanziert werden:

Erhalt der hessischen Wirtschaftskraft: bis zu 1,5 Milliarden Euro

Beispiele:

  • Hessenfonds für die Beteiligung an Unternehmen: 500 Millionen Euro
  • Überbrückungskredite Mikroliquidität: 200 Millionen Euro (zusätzlich)
  • Erhöhung der Liquiditätsbeteiligungen für Start-Ups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU): 50 Millionen Euro
  • Unterstützung von Gaststätten bei Anschaffungen: 6 Millionen Euro

Digitale Transformation: bis zu 150 Millionen Euro

Beispiele:

  • IT-Infrastruktur für den Schulbereich (einschließlich Schul-Laptops): 43 Millionen Euro
  • Förderprogramme Digitalisierung: rund 57 Millionen Euro
  • Weiterqualifizierungsangebot für Absolventen im Bereich Künstliche Intelligenz: 20Millionen Euro

Nachhaltiges Wachstum und Klimaschutz: bis zu 150 Millionen Euro

Beispiele:

  • Energetische Sanierung von Wohngebäuden: rund 29 Millionen Euro
  • Programm "Attraktive und nachhaltige Innenstadt“ inkl. regionale Wertschöpfung sowie Rad- und Schulwege: 46 Millionen Euro
  • Landwirtschaft: 5 Millionen Euro

Jugend und Zukunft: bis zu 65 Millionen Euro

Beispiele:

  • Ausbildungsprogramme: rund 46 Millionen Euro
  • Nothilfe für Studierende: 10 Millionen Euro

Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Sicherung der sozialen und kulturellen Infrastruktur: bis zu 960 Millionen Euro


Beispiele:

  • Schutzausstattung: bis zu 500 Millionen Euro
  • Pflegebonus: 40 Millionen Euro
  • Programm "Hessen kulturell neu eröffnen": rund 52 Millionen Euro
  • Schutz vor Gewalt gegen Kinder und Frauen in Krisensituationen unterstützen: 3 Millionen Euro
  • Förderprogramm Jugendherbergen und Abfederung von Verlusten bei Jugendbildungsstätten: 2,5 Millionen Euro
  • Förderung der Tafeln: 1,25 Millionen Euro

Partnerschaft mit den hessischen Kommunen: bis zu 2,5 Milliarden Euro

Die Mittel stehen vorsorglich etwa zur Finanzierung von Gewerbesteuerausfällen oder von Mehrbedarfen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs bei den Kommunen zur Verfügung. Dies wird mit den Kommunen noch eingehend besprochen.

  • Schul-Laptops (Ergänzung Digitale Schule Hessen): rund 13 Millionen Euro (Gesamtsumme mit Bundesanteil 50 Millionen Euro)

Maßnahmen zum Erhalt der staatlichen Infrastruktur: bis zu 525 Millionen Euro

‎Beispiel:

  • Ausfälle von Dividenden: 328 Millionen Euro
  • Ausstattung Justiz, Polizei und Finanzbehörden

Hinzu kommen Mittel für die Schulen etwa für die Notbetreuung oder den Präsenzunterricht, Mittel für den öffentlichen Personennahverkehr, Mittel für die Krankenhausland­schaft in Hessen sowie gesetzliche Leistungen um etwa den Verdienstausfall zu ersetzen, wenn Eltern nicht zur Arbeit gehen können, weil sie ihre Kinder betreuen müssen. Gleichzeitig müssen die Steuermindereinnahmen des Landes kompensiert werden, damit die dargestellten Stützungsmaßnahmen nicht konterkariert werden. Allein hierfür stehen im Sondervermögen bis zu 5 Milliarden Euro zur Verfügung.

„Wir nehmen mit dem Sondervermögen sehr viel Geld in die Hand – das fällt gerade mir als Finanzminister ausgesprochen schwer. Andererseits halte ich dies für den klügeren Weg als ein bloßes Wegsehen vor den riesengroßen Problemen, mit denen wir auf absehbare Zeit konfrontiert sind. Das Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz sieht deshalb zahlreiche Hilfen vor, die den Hessinnen und Hessen zugutekommen werden. Wir können damit kraftvoll das Signal an sie senden, dass die umfassende Unterstützung über den Augenblick hinausgeht . Die Gute Zukunft gibt uns aber auch die Möglichkeit, zu reagieren. Denn so planvoll wir herangehen, so unvorhersehbar ist doch die weitere Entwicklung des Virus und der Folgen. Das auf mehrere Jahre angelegte Sondervermögen gibt uns Sicherheit auf der einen, wie Flexibilität auf der anderen Seite. Diese Sicherheit gilt übrigens auch für den Fall, dass wir besser durch die Krise kommen als gedacht. In diesem Fall werden wir die Kredite des Sondervermögens nicht in vollem Umfang in Anspruch nehmen“, sagte Finanzminister Michael Boddenberg.

Unterstützung für „Hessens gute Zukunft sichern“

Die Schuldenbremse sieht grundsätzlich ein Neuverschuldungsverbot vor. Ausnahmen sind zum Ausgleich von Konjunkturschwankungen sowie in besonderen Notsituationen zulässig, wenn ein Tilgungsplan vorhanden ist und der Landtag mit einer Zweidrittelmehrheit zustimmt. Nach Artikel 141 der Hessischen Verfassung ist die Kreditaufnahme an die Bedingung geknüpft, dass sich die Notlage der Kontrolle des Staates entzieht und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt wird. Eine solche Situation liegt aufgrund der massiven Auswirkungen der Corona-Pandemie auf alle Bereiche des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens unzweifelhaft vor. Der Hessische Landtag hat im März 2020 einstimmig festgestellt: Bei der Corona-Pandemie handelt es sich um eine solche besondere Ausnahmesituation. Für die Einrichtung des Sondervermögens „Hessens gute Zukunft sichern“ wird erneut eine Zweidrittelmehrheit im Landtag notwendig.

„Die Corona-Pandemie betrifft jede und jeden in unserem Land. Mehr denn je brauchen wir Zusammenhalt, um diese Krise gemeinsam zu meistern. Das Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz soll für das ganze Land da sein. Es hilft uns, nicht von Jahr zu Jahr oder – wenn etwa eine zweite Welle kommt – nur von Monat zu Monat denken und handeln zu können. Immer wieder einzelne Nachtragshaushalte aufzustellen und kurzfristig reagieren zu müssen, kann weder der Anspruch einer Landesregierung noch eines Parlaments sein. Wir sollten nicht Getriebene, sondern Treiber der Entwicklung sein. Daher ist es wichtig, jetzt schon einen Plan für die kommenden Jahre zu haben. Wir hoffen sehr, dass diese vorsorgende Herangehensweise von möglichst vielen Fraktionen im Hessischen Landtag geteilt wird“, sagten Bouffier, Al-Wazir und Boddenberg.

„Ich habe bereits Gespräche mit den Fraktionen von SPD und FDP geführt. Weitere sind schon terminiert. Diese und das parlamentarische Verfahren werden Gelegenheit geben, alle Fragen zu klären und weitere Vorschläge zu diskutieren, die dem Ziel dienen, Stabilität, Sicherheit und Innovation für die kommenden Jahre zu gewährleisten“, sagte Finanzminister Boddenberg.

„Hessens gute Zukunft sichern“ ist generationengerecht

„Wir müssen längerfristig agieren, weil uns diese Krise auch langfristig beschäftigen wird. Wir machen dies aber nicht leichtfertig oder eilfertig. Die Tilgung der Ausgaben für die Gute Zukunft ist für uns und nachfolgende Generationen eine große Verpflichtung. Deshalb beginnen wir mit dieser Tilgung auch nicht irgendwann, sondern gleich im kommenden Jahr. Wir investieren viel für unsere Kinder, fangen aber gleichzeitig auch direkt damit an, um die Belastungen nicht zum Sankt-Nimmerleins-Tag aufzuschieben. Auch deshalb ist das Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz generationengerecht“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier. „Wir überfordern unser Land damit auch nicht. Genauso wie wir das Versprechen, die Schuldenbremse einzuhalten, erfüllt haben, werden wir auch unser Schuldentilgungsversprechen einhalten.“

Nach den Vorgaben der Schuldenbremse ist eine krisenbedingte Verschuldung innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu tilgen. Angesichts der finanziellen Dimension der Pandemie ist ein Tilgungszeitraum von zehn Jahren, wie er noch im Rahmen des ersten Nachtragshaushalts festgelegt ist, zu knapp bemessen. Anknüpfend an die Vorgehensweise bei der HESSENKASSE und dem Kommunalen Schutzschirm ist eine Tilgung des Sondervermögens in einem Zeitraum von maximal 30 Jahren vorgesehen.

Um die Belastungen aus der Corona-Virus-Pandemie für zukünftige Generationen zu begrenzen, soll mit der Tilgung bereits im Jahr 2021 begonnen werden. Ausgehend von 200 Millionen Euro erfolgt eine schrittweise Anhebung der Tilgung auf 400 Millionen Euro bis zum Jahr 2030. Der verbleibende Restbetrag wird in 20 gleichmäßigen Schritten zurückgeführt.

„Wie ernst wir es in Hessen mit solider Haushaltsführung nehmen, sieht man auch daran, dass wir die Konjunkturausgleichsrücklage binnen weniger Jahre mit einer Milliarde Euro füllen konnten. Diese Milliarde können wir nun einsetzen, um im laufenden Jahr Steuerausfälle zu kompensieren. Genau das sieht die Schuldenbremse vor – und unser zweiter Nachtragshaushalt für 2020, den wir zusammen mit der Guten Zukunft in den Landtag einbringen“, sagte Finanzminister Michael Boddenberg. „Das Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz bringt hohe Ausgaben mit sich. Sie nicht zu tätigen, würde uns aber weitaus mehr kosten. Wir machen Zukunft!“

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