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Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Wie Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir am Dienstag mitteilte, wird die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Änderung des Landesentwicklungsplans wegen der Vorsorgemaßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus und der damit verbundenen Einschränkungen bis einschließlich 12. Juni 2020 verlängert, die Frist für Stellungnahmen läuft erst am 26. Juni ab.
„Mit den Änderungen wollen wir vor allem den ländlichen Raum stärken“, erläuterte der Minister. „Bürgerinnen und Bürger sollen überall guten Zugang zu den wichtigsten Bereichen der Daseinsvorsorge haben - unabhängig davon, ob sie im Ballungsraum oder in einer ländlichen Gemeinde wohnen.“
Der Entwurf schreibt unter anderem fest, dass alle 95 hessischen Mittelzentren erhalten bleiben. Um ihre jeweiligen Funktionen besser wahrnehmen zu können, sollen sie in bestimmten Fällen stärker kooperieren. „Wir versprechen uns davon eine stärkere Zusammenarbeit, beispielsweise im Wohnungsbau und im öffentlichen Nahverkehr. Denn die wachsende Bevölkerung benötigt zusätzliche Angebote“, sagte der Minister. „Fast zwei Jahrzehnte ist es her, dass der LEP 2000 aufgestellt wurde. Seitdem hat sich in Hessen viel verändert. Es ist klar, dass wir die Planungsgrundlagen der Lebenswirklichkeit der Menschen anpassen müssen.“
Der Entwurf und die begleitenden Unterlagen liegen seit dem 3. Februar in den drei Regierungspräsidien sowie im Hessischen Wirtschaftsministerium aus. Wegen der Zugangsbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich. Alle Unterlagen sind auch auf dem Landesplanungsportal einsehbar.
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