Hessisches Ministerium der Finanzen

Bilanz zu Corona-Soforthilfen

Soforthilfen
Soforthilfen

Al-Wazir/Boddenberg: „Bisher rund 6,6 Mrd. Euro an Unterstützung für hessische Unternehmen. Hilfen für unsere Wirtschaft waren und bleiben wichtig.“

"Insgesamt rund 6,6 Milliarden Euro an Unterstützung kamen seit Anfang April in der Corona-Krise hessischen Unternehmerinnen und Unternehmern und damit auch kleinen und mittleren Betrieben sowie Freiberuflern zugute. Dabei handelt es sich um Hilfen in Form von Zuschüssen, Darlehen, Krediten, Bürgschaften und steuerlichen Erleichterungen. Mit den wirtschaftlichen Hilfen beziehungsweise Finanzhilfen des Landes und des Bundes konnten wir vielen hessischen Betrieben helfen, die bisherigen Folgen des Lockdowns zu verkraften. Die Unternehmen waren dadurch wirtschaftlich in der Lage, nach den Lockerungen ihr Geschäft wieder aufzunehmen, wenn auch zunächst mit strengen Abstands- und Hygieneregeln. Aber es ist erkennbar: Die Stimmung in der hessischen Wirtschaft zeigt einen vorsichtigen Aufwärtstrend“, sagten Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir und Finanzminister Michael Boddenberg heute in Wiesbaden. Gemeinsam zogen sie Bilanz zu den verschiedenen Corona-Hilfsprogrammen der vergangenen Monate und stellten neue Maßnahmen vor. „Wir ergänzen da, wo wir weiterhin Bedarf sehen, aber Lücken bestehen. Wir setzen das fort, was von der Wirtschaft stark nachgefragt wurde. Wir statten bewährte und neue Hilfsprogramme mit ausreichenden finanziellen Mitteln aus. Denn wir sind der Auffassung, der Erhalt und die Stabilisierung von unzähligen Unternehmen muss absolute Priorität haben“, so die Minister.

Al-Wazir: Wirtschaftsstandort stärken und Arbeitsplätze halten

„In Gesprächen mit Unternehmerinnen und Unternehmen merke ich, dass vielen von ihnen ihnen die Erholung nach dem Lockdown endlich wieder eine Perspektive aufzeigt. Zugleich besteht weiterhin Unsicherheit im Hinblick auf den Herbst und eine mögliche neuerliche Ausbreitung des Corona-Virus. Unser Fokus liegt daher zum einen darauf, eine zweite Welle und ihre fatalen wirtschaftlichen Folgen zu verhindern. Zum anderen wollen wir denjenigen unter die Arme greifen, deren Branche weiterhin massive Einbußen zu verzeichnen hat und bei denen absehbar wenig Besserung zu erwarten ist“, sagte Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir. „Das betrifft weiterhin kleine wie größere Betriebe sowie vor allem die Wirtschaftszweige und Geschäftsfelder, in denen Menschen zusammenkommen. Neben den Bundesprogrammen wie den Überbrückungshilfen oder KfW-Programmen haben wir daher Darlehens- und Beteiligungsmaßnahmen aufgelegt, die Betrieben dringend benötigte Liquidität und Kapital verschaffen. Damit sichern wir den Wirtschaftsstandort Hessen, erhalten Arbeitsplätze und sorgen mittelfristig dafür, dass über Steuereinnahmen wieder Geld in die Kassen von Land und Kommunen fließt.“

Boddenberg: Schnelle Hilfe ist der richtige Weg

„Unsere bisherige Bilanz zeigt, wie wichtig es war, Hilfen für die betroffenen Unternehmen schnell auf den Weg zu bringen. Vielen konnte so geholfen werden, die ersten Monate des Lockdowns zu überstehen. Auch diese Erfahrungswerte unterstreichen noch einmal klipp und klar, warum es der richtige Weg war, das Gesetz zum Sondervermögen möglichst zügig zu verabschieden und warum nun auch die daraus zu finanzierenden Maßnahmen schnell umgesetzt werden müssen. Denn an einigen Stellen müssen und möchten wir nachbessern, um der Wirtschaft weiter Schwung zu geben. Im Rahmen des Sondervermögens planen wir deutlich mehr als eine Milliarde Euro bereitzustellen, um Betrieben zu helfen. Ob große Unternehmen, klassische Mittelständler oder Soloselbständige: Mit unseren verschiedenen Hilfsangeboten haben wir der Wirtschaft in Hessen vielfältige, überlebenswichtige Unterstützungen zukommen lassen. Unsere Unterstützung in schwierigen und unsicheren Zeiten – darauf können sich Hessens Unternehmen auch in Zukunft verlassen!“, erklärte Finanzminister Michael Boddenberg.

Erfolgreiche Programme für KMU werden fortgeführt

Die Soforthilfe des Bundes und des Landes wurde in Hessen stark nachgefragt. Insgesamt sind bisher 952 Millionen Euro an hessische Unternehmen ausgezahlt worden, im Schnitt waren es knapp 9.000 Euro. Damit wurden vor allem kleinere Betriebe und Freiberufler mit bis zu fünf Beschäftigen unterstützt. Von der Gesamtsumme haben der Bund rund 720 Millionen Euro und das Land rund 232 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das Land hatte aus eigenen Mittel die Bundesförderung verstärkt und damit höhere Fördersätze ermöglicht.

Auch das Darlehensprogramm „Hessen-Mikroliquidität“ war bisher sehr erfolgreich. Insgesamt wurden rund 172 Millionen Euro an mehr als 5.700 kleine und mittlere Unternehmen ausgezahlt. Damit wurde genau die Zielgruppe erreicht, die mit dem Angebot unterstützt werden sollte. Das Angebot wird daher verlängert und zugleich mit zusätzlichen Mitteln hinterlegt. Mit der „Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen“ gibt es ein weiteres Förderprogramm, das mit Hilfe von Darlehen für schnelle Liquidität gesorgt hat – seit dem Start im April waren es 93 Unternehmen und 10,5 Millionen Euro. Der Maximalförderbetrag bei der Liquiditätshilfe wird auf bis zu 500.000 Euro erhöht. Für „Hessen-Mikroliquidität“ stehen weitere 150 Millionen Euro zur Verfügung. „Diese Kreditangebote richten sich nicht nur an den krisengeschüttelten Mittelstand, sondern haben auch das Ziel, den kleinen und mittleren Unternehmen Kapital zu günstigen Konditionen zu verschaffen, damit sie mittelfristig planen können“, sagten Al-Wazir und Boddenberg.

Überbrückungshilfe angelaufen

Für die neue Überbrückungshilfe des Bundes, die am 8. Juli an den Start ging, sind in Hessen bereits mehr als 1.700 Anträge beim Regierungspräsidium Gießen eingereicht worden. Der Beginn der Auszahlung steht kurz bevor. „Es ist gut, dass der Bund die Antragsfrist bis Ende September verlängert und ermöglichen will, dass auch Rechtsanwälte Anträge von Unternehmen entgegennehmen, prüfen und an das Regierungspräsidium weiterleiten können. Es ist davon auszugehen, dass viele Anträge noch bei Steuer- und Wirtschaftsprüferbüros liegen und die Zahl der eingereichten Anträge in wenigen Wochen zunehmen wird“, so Al-Wazir und Boddenberg. Es wurden seit dem Start des Programms nur in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Niedersachsen und Berlin mehr Anträge auf Überbrückungshilfe gestellt.

Bürgschaften und Garantien helfen Hessens Unternehmen in der Not

In der Corona-Krise hat das Land sein Bürgschaftsvolumen von 1,5 Milliarden Euro auf 5 Milliarden Euro hochgesetzt und für Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hessen (BBH) ein höheres Ausfallrisiko übernommen (31 Prozent statt 26 Prozent). Die Bürgschaftshöchstbeträge der BBH wurden auf bis zu 2,5 Millionen Euro verdoppelt sowie Expressbürgschaften und zuletzt bei der WIBank ein beschleunigtes Verfahren für Landesbürgschaften bis zu 10 Millionen Euro eingeführt. „Die Bürgschaftsbank Hessen konnte bislang rund 64 Millionen Euro an Krediten ermöglichen. 155 Anträge wurden in diesem Zusammenhang bislang bewilligt. Hessen hat darüber hinaus in sechs Fällen Landesbürgschaften in Höhe von insgesamt 326 Millionen Euro bewilligt. Dies ermöglichte unter dem Strich für die Unternehmen eine Kreditaufnahme von fast 1,4 Milliarden Euro“, berichtete der Finanzminister.

Steuerliche Hilfen wirken und werden sehr gut angenommen

„Rund 4 Milliarden Euro, die dem Staat in diesem Jahr an Steuern zustehen, sind da, wo sie derzeit dringender benötigt werden, um durch die Corona-Krise zu kommen: bei den Unternehmen. Hessen bietet unter anderem an, dass bereits gezahlte Steuervorauszahlungen erstattet oder herabgesetzt werden können. Außerdem besteht die Möglichkeit, Steuernachzahlungen stunden zu lassen. Über 223.000 Anträge dazu sind in den vergangenen Monaten in unseren Finanzämtern eingegangen und bearbeitet worden. Im Ergebnis hat das bislang schon zu rund 4 Milliarden Euro geführt, die als dringend benötigte Finanzspritze und Liquiditätshilfe den Betroffenen das Durchstehen der Krise etwas einfacher machen. Die steuerlichen Hilfen des Landes werden sehr gut angenommen, sie wirken und sie helfen mit, die Corona-Krise besser meistern zu können“, sagte Finanzminister Michael Boddenberg.

Neue Hilfen für Unternehmen: der HessenFonds für Wirtschaftsstabilisierungsmaßnahmen

Mit den Programmen Hessen Kapital I und Hessen Kapital II gibt es in Hessen eine Möglichkeit, bis zu 800.000 Eigenkapital für coronabedingte Liquiditätsbeteiligungen zu erhalten. „Wir stellen für Hessen Kapital I insgesamt 20 Millionen mehr an finanziellen Mitteln zur Verfügung. Bei Hessen Kapital II ist vorgesehen, weitere 30 Millionen Euro für stille Beteiligungen bereit zu stellen“, sagten Al-Wazir und Boddenberg.

Zusätzlich wird gemeinsam im Wirtschafts- und Finanzministerium am „HessenFonds für Wirtschaftsstabilisierungsmaßnahmen“ gearbeitet. Hierfür sollen insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Das Programm richtet sich an alle Unternehmen, die primäre Zielgruppe sind mittelgroße KMU. Voraussetzung ist unter anderem, dass sie zwei von drei Kriterien erfüllen. Sie müssen mindestens über eine Bilanzsumme von 10 Millionen Euro verfügen, 10 Millionen Euro Umsatz erwirtschaftet oder mindestens 50 Beschäftige haben. Die Unterstützung erfolgt über Garantien wie Bürgschaften, Rekapitalisierungsmaßnahmen wie den Erwerb nachrangiger Schuldtitel, Hybridanleihen, stille Beteiligungen, Wandelanleihen sowie den Erwerb von Anteilen an Unternehmen.

„Wirtschaftlich gesunde Unternehmen mit einem tragfähigen Geschäftsmodell dürfen nicht coronabedingt vom Markt verschwinden – hier sind Bürgschaften für Kredite und ergänzend Eigenkapitalhilfen erforderlich, um Insolvenzen und den Verlust von wettbewerbsfähigen Arbeitsplätzen zu vermeiden“, sagten Wirtschaftsminister Al-Wazir und Finanzminister Boddenberg.

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