Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Hessen stellt sein „Virtuelles Haus des Jugendrechts“ in Fulda vor

Die Staatsanwaltschaft Fulda hat zum ersten „Tag des Jugendrechts“ in Fulda eingeladen. Dieser Tag legt zugleich den „Grundstein“ für die Einrichtung eines „Virtuellen Hauses des Jugendrechts“ in Fulda.

„Virtuelles Haus des Jugendrechts“ in Fulda vorgestellt
Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (2.v.r.) beim ,Tag des Jugendrechts'

„Die Häuser des Jugendrechts sind ein Erfolgsmodell, welches wir in Frankfurt und Wiesbaden sehen können. Das Modell hat sich bewährt, denn es setzt sehr früh an und trägt so dazu bei, kriminelle Karrieren gar nicht erst entstehen zu lassen. Die Häuser des Jugendrechts sind deshalb Investitionen in die Sicherheit“, hob Justizministerin Eva Kühne-Hörmann in ihrem Grußwort hervor.

„In den Häusern des Jugendrechts wird die behördenübergreifende Zusammenarbeit im Jugendstrafrecht optimiert. Um eine schnelle und gründliche Bearbeitung von jugendstrafrechtlichen Verfahren zu unterstützen und die Verfahrensdauer zu verkürzen, werden Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe/Jugendgerichtshilfe unter Einbeziehung auch der freien Träger ,unter einem Dach‘ räumlich zusammengefasst“, erklärte die Justizministerin und fügte hinzu: „Mit den Häusern des Jugendrechts setzen wir konsequent um, was wir uns vorgenommen haben: Die Jugendkriminalität zu bekämpfen, ohne die oft sehr jungen Opfer und Täter aus dem Blick zu verlieren. Wir wollen und können hier Lebenswege beeinflussen. Gerade bei Jugendlichen ist es wichtig, dass die Strafe auf dem Fuße folgt. Nur so können kriminelle Karrieren konsequent unterbrochen werden. Jeder Jugendliche, der daraufhin keine kriminelle Karriere einschlägt, ist ein Erfolg, an dem wir alle gemeinsam arbeiten“, so Eva Kühne-Hörmann.

Kommunikationsnetzwerk zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendhilfe/Jugendgerichtshilfe und Gerichten

Das „Virtuelle Haus des Jugendrechts“ verfolgt die gleichen Konzepte und Ziele wie die realen Häuser des Jugendrechts. Im Bereich der Staatsanwaltschaft Fulda wird damit auf die regionalen Besonderheiten eingegangen. Das „Virtuelle Haus des Jugendrechts“ stellt das Kommunikationsnetzwerk zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendhilfe/Jugendgerichtshilfe und Gerichten dar und wird zukünftig eine jährliche Fortbildungs- und Informationsveranstaltung zu aktuellen Themen des Jugendstrafrechts sein.

„Wie die Erfahrungen zeigen, sind Kooperationen im Umgang mit delinquenten jungen Menschen unabdingbar. In einem interdisziplinären Austausch wollen wir daher ,ausgehend von den Erfahrungen der Häuser des Jugendrechts, im Dialog mit allen Beteiligten der verschiedenen Institutionen, Möglichkeiten gelingender Kooperation für die Regionen in Osthessen erarbeiten und uns und unsere Arbeit unter einem virtuellen Dach verstehen“, erklärte die Leitende Oberstaatsanwältin Christina Kreis.

Den ländlichen Raum stärken

„Nicht jeder Landgerichtsbezirk, nicht jedes städtische oder kommunale Gebiet ist für die Einrichtung eines Haus des Jugendrechts in gleicher Weise geeignet. Zu unterschiedlich sind die Geographie, die Kriminalitätsentwicklung und auch die behördlichen und gesellschaftlichen Strukturen, gerade im ,ländlichen Raum‘. Für umso wichtiger halte ich es, sich auch in diesen Regionen für eine weitere Verbesserung und Verstetigung der Zusammenarbeit einzusetzen, um kriminelle Karrieren Jugendlicher nicht erst entstehen zu lassen. Dieses Ziel wird mit dem heutigen ersten ,Tag des Jugendrechts‘ und der Grundsteinlegung für das ,Virtuelle Haus des Jugendrechts‘ in Fulda ganz gewiss erreicht werden“, sagte Justizministerin Eva Kühne-Hörmann abschließend in ihrem Grußwort.

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