Hessische Ministerin für Digitalisierung und Innovation

Digitalministerin: „Förderstart des Mobilfunkprogramms noch in diesem Jahr“

Landesregierung begrüßt Freigabe durch die EU-Kommission

Die Europäische Kommission hat vor wenigen Tagen den Antrag Hessens auf einen durch das Land geförderten Mobilfunk-Ausbau (Richtlinie zur Förderung des Ausbaus der Mobilfunkversorgung im Land Hessen) genehmigt. „Wir freuen uns sehr, dass es uns gelungen ist, die EU-Kommission davon zu überzeugen, dass unsere Richtlinie mit den Vorgaben an staatliche Beihilfen nach dem Europarecht vereinbar ist“, so Ministerin Sinemus. Sinemus kündigt an, dass es nun bald mit der weiteren geförderten Verbesserung der Mobilfunkversorgung insbesondere in ländlichen Gebieten losgehen kann: „Das Förderprogramm kann noch dieses Jahr an den Start gehen und mit der Verbesserung der Netzabdeckung in Regionen, in denen der Markt keine Sprachmobil-Versorgung hervorbringt, kann begonnen werden. Das ist ein Meilenstein für die digitale Infrastruktur in Hessen!“

Digitalministerin Sinemus wies an dieser Stelle aber auch darauf hin, dass Hessen bereits heute über eine im deutschlandweiten Vergleich hervorragende LTE- Versorgung verfügt. Hierbei hat für die Hessische Landesregierung weiterhin der marktgetriebene Ausbau Vorrang. So konnten durch den Mobilfunkpakt Hessen mit den drei Mobilfunknetzbetreibern Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica schon zahlreiche der insgesamt vereinbarten rund 800 neuen Masten marktgetrieben errichtet sowie ein Großteil der 4.000 Standorte umfassend modernisiert werden. Dabei wird der marktgetriebene Ausbau auch zusätzlich durch die erfolgreiche Anpassung der Hessischen Bauordnung gestützt, womit Hessen im bundesweiten Vergleich einen Spitzenplatz einnimmt. Zusätzlich hierzu investiert das Land Hessen nun 50 Millionen Euro im Rahmen des bis 2026 angesetzten Förderprogramms in den Neubau von bis zu 300 zusätzlichen Mobilfunkstandorten. „Hiermit schließen wir die letzten Mobilfunklücken und schaffen einen spürbaren Mehrwert für die hessischen Bürgerinnen und Bürger bei der Mobilfunkabdeckung – davon werden in erster Linie Menschen im ländlichen Raum profitieren“, so Sinemus abschließend.

Allgemeiner Hintergrund zum Notifizierungsprozess

Der Prozess der Notifizierung beschreibt die Abstimmung zwischen Mitgliedsstaat bzw. Region sowie der Europäischen Kommission. Ziel des Verfahrens ist es, neu erlassene Förderprozesse in Einklang mit bestehenden EU-Beihilferecht zu setzen. Damit wird sichergestellt, dass kein Eingriff in ein einen freien bereits existierenden Markt stattfindet, der zu Hemmnissen im freien Warenverkehr oder für den freien Verkehr von Diensten der Informationsgesellschaft führen kann. Hessen ist somit das zweite Bundesland, welches eine eigene Mobilfunkförderung etabliert – dies auch vor dem Start der geplanten Förderung durch den Bund.

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