Hessisches Ministerium der Finanzen

Wichtige Liquiditätsspritze für Kommunen in der Corona-Krise

Gemeinschaftssteuern
Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern zum 1. Quartal in den Jahren 2010 bis 2020.

Rund als 1,1 Mrd. Euro und damit ein neues Rekordniveau: Kommunalanteile an den Gemeinschaftssteuern steigen weiter.

„Auch Hessens Städte und Gemeinde stehen in der Corona-Krise vor besonderen Herausforderungen. Als Kämmerer des Landes freue ich mich deshalb besonders, dass die Kommunalanteile an den Gemeinschaftssteuern weiter angestiegen sind – auf ein neues Rekordniveau. Rund 1,1 Milliarden Euro werden heute auf die Konten der hessischen Städte und Gemeinden überwiesen. Der Betrag liegt damit mehr als 150 Millionen Euro über dem des ersten Quartals 2019. Damit erhalten unsere Kommunen eine wichtige Liquiditätsspritze in dieser fordernden Zeit. Die Überweisung heute wird zudem einige Tage früher kommen als sonst üblich. Auch das hilft sicherlich“, gab heute Hessens Finanzminister Michael Boddenberg bekannt.

Positive Entwicklung der kommunalen Steuereinnahmen

Der Finanzminister hat die Kommunalanteile an den Gemeinschaftssteuern für das erste Quartal zur Auszahlung frei gegeben. Die positive Entwicklung der kommunalen Steuereinnahmen setzt sich damit fort. In den aktuellen Zahlen zeigen sich die Corona-bedingten Folgen allerdings noch nicht.

Mit der Entwicklung zum Jahresanfang 2020 setzt sich der positive Trend der vergangenen zehn Jahre fort. Seit 2010 hat sich der Anteil der Kommunen an den Gemeinschaftssteuern trotz des Rückgangs während der Finanz- und Wirtschaftskrise fast verdoppelt.

Die Verteilung der Steuereinnahmen, die so genannte „originäre Finanzausstattung“, ist im Grundgesetz geregelt. Einnahmen etwa aus der Grundsteuer stehen den Städten und Gemeinden allein zu. Dagegen müssen sie sich das Aufkommen aus der Einkommen- und der Umsatzsteuer mit dem Bund und den Ländern teilen. Dabei erhalten die Kommunen 15 Prozent von der Einkommensteuer und rund 2,2 Prozent von der Umsatzsteuer, die nach einem Verteilungsschlüssel auf die einzelnen Städte und Gemeinden verteilt und ihnen vierteljährlich zugewiesen werden.

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