Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Pohlheim erhält 150. Beratungsgespräch für Nicht-Schutzschirmkommunen

Der Staatssekretär im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport Dr. Stefan Heck hat heute gemeinsam mit Dr. Walter Wallmann, Präsident des Hessischen Rechnungshofs, das 150. Beratungsgespräch für Nicht-Schutzschirmkommunen in Pohlheim

Stefan Heck
Stefan Heck

Seit 2015 gibt es im Hessischen Innenministerium eine Stabsstelle, die kostenfrei Nicht-Schutzschirmkommunen berät. Von Mitte April 2019 an wurden zudem bereits fünf Beratungen für sogenannte Schutzschirmkommunen durchgeführt.

„Das Land hilft den Kommunen aktiv bei der Zukunftsgestaltung und steht dabei eng an der Seite der kommunalen Familie. Auf dem Weg zu einer generationengerechten und nachhaltigen Haushaltspolitik bietet das Land deshalb seit 2015 Nicht-Schutzschirmkommunen Beratungen in Fragen der Haushaltspolitik an. Gemeinsam wird der Haushalt analysiert und es werden Handlungsempfehlungen für die Zukunft formuliert. Unsere Daten zeigen: Die Städte und Gemeinden investieren heute deutlich verantwortungsvoller und weitsichtiger als in der Vergangenheit und räumen dem Gedanken einer nachhaltigen Haushaltswirtschaft einen deutlich höheren Stellenwert ein. Das ist gelebte Generationengerechtigkeit zum Wohle unserer Bevölkerung und unserer Kinder“, so Kommunalstaatssekretär Dr. Stefan Heck.

Freiwillige Beratung

Hessen bietet mit der freiwilligen Beratung seiner Kommunen in Fragen der Haushaltspolitik nützliche und kompetente Hilfestellung an. Nach einer ersten Kontaktaufnahme durch die Gemeinde bei der Beratungsstelle erfolgt eine detaillierte Feinanalyse des jeweiligen Haushalts durch die Mitarbeiter des Rechnungshofs. Im Rahmen eines Workshops wird dann ein auf die Kommune zugeschnittener Konsolidierungsweg aufzeigt.

Auch bei der Nachbetreuung des dann eingeschlagenen Weges stehen die Experten des Rechnungshofs sowie des Innen- wie des Finanzministeriums zur Verfügung. Seit 2015 und bis heute haben mit der Stadt Pohlheim 37 Landgemeinden (> 5.000 Einwohner), 90 Kleinstädte (5.000 bis 20.000 Einwohner) 22 Mittelstädte (> 20.000 Einwohner) und eine Großstadt (>100.000 Einwohner) das Beratungsangebot des Landes wahrgenommen.

Kommunen haben den Turnaround geschafft

„Das Land Hessen unterstütze die Kommunen nach Kräften“, so der Staatssekretär. Im Zusammenspiel mit zusätzlichen Finanzmitteln von außen, durch die Aufsicht angeleiteter Ausgabendisziplin und Ausschöpfung eigener Einnahmenpotentiale sowie Sonderhilfen für die am meisten verschuldeten Kommunen – wie kommunaler Schutzschirm und die bundesweit einzigartige Hessenkasse – sei der finanzpolitische Neustart bereits gelungen: „Hessens Kommunen haben den Weg aus der Schuldenspirale geschafft und ihre finanzielle Stellung deutlich verbessert. Im Jahr 2018 erreichten die hessischen Städte und Gemeinden abermals positive Haushaltszahlen. Unter dem Strich überstiegen die Einnahmen die Ausgaben der Kommunen, nach Zahlen des Statistischen Landesamtes, um mehr als 820 Millionen Euro. Damit haben die hessischen Kreise, Städte und Gemeinden eine klare Trendwende zum verantwortungsvollen Haushalten eingeleitet“, betonte Dr. Stefan Heck.

Gemeinsame Anstrengungen lohnen sich

Noch im Jahr 2014 erreichte gerade mal ein Drittel aller hessischer Kommunen den von der Gemeindeordnung geforderten Ausgleich von Aufwendungen und Erträgen. Bereits im Jahr 2017 erreichten über 90 Prozent und in den Jahren 2018 und 2019 nahezu 100 Prozent der hessischen Kommunen den Haushaltsausgleich. „Einige Kommunen erzielen Überschüsse und können für schlechter werdende Jahre Rücklagen aufbauen. Diese sehr erfreuliche Bilanz bestätigt die im Dialog mit den Kommunen eingegangene Konsolidierung der Haushalte. In Partnerschaft mit den Kommunen haben wir für eine generationengerechte Haushaltsführung gesorgt, die unseren Kommunen wieder wichtige Spielräume eröffnet, um in die Zukunft investieren zu können“, unterstrich der Staatssekretär.

„Ich empfinde großen Respekt für die Kommunen, die sich auf den – nicht immer einfachen – Weg Richtung gesunde Kommunalfinanzen gemacht haben!“, sagte Dr. Walter Wallmann. „Wir wollen mit unserer Beratung erreichen, dass kommunale Handlungsfähigkeit wiedergewonnen bzw. gesichert wird. Dies dient den Bürgern – sowohl der heutigen als auch künftigen Generationen.“

Kompetenzzentrum Interkommunale Zusammenarbeit

Auch das Kompetenzzentrum Interkommunale Zusammenarbeit (K-IKZ) berät Gemeinden und Städte. Dabei geht es überwiegend um Rechtsfragen, Projektentwicklung, der Herbeiführung kommunalpolitischer Entscheidungen, Fördermöglichkeiten sowie um die Antragstellung auf Fördermittel. Dazu gehört zum Beispiel die aktive Unterstützung der Kommunen bei der Bildung von Gemeindeverwaltungsverbänden bis hin zur Fusion von Gemeinden. Seit dem Jahr 2009 konnten rund 325 IKZ-Projekte mit einem Finanzvolumen von rund 21,5 Millionen Euro gefördert werden. An den 325 geförderten Projekten sind mehr als 1.300 Empfängerkommunen beteiligt. Statistisch gesehen ist also jede der 444 hessischen Kommunen an 2,9 IKZ-Projekten beteiligt.

Ausführliche Informationen und Informationen zum Kompetenzzentrum Interkommunale Zusammenarbeit

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