Hessisches Ministerium der Finanzen

Hessens Kommunen geht es finanziell immer besser

Dr. Thomas Schäfer
Dr. Thomas Schäfer

„Rekordeinnahmen: Kommunen erhielten 2019 über 15 Milliarden Euro aus Gemeinschaftssteuern, Gewerbesteuer und Kommunalem Finanzausgleich.“

Einen guten Start in das neue Haushaltsjahr haben Hessens Kommunen, wie Finanzminister Dr. Thomas Schäfer berichtete: „Über 300 Millionen Euro mehr als im Jahr 2018 kamen 2019 aus den Gemeinschaftssteuern bei den Kommunen an. Das ist ein deutliches Plus von 7 Prozent! Die insgesamt ausgezahlten rund 4,7 Milliarden Euro bedeuten einen neuen Rekordwert.“ Der Finanzminister hat die Abrechnung der Kommunalanteile an den Gemeinschaftssteuern für das vierte Quartal zur Auszahlung freigegeben. Insgesamt erhalten die Städte und Gemeinden fast eine Milliarde Euro für das letzte Quartal des vergangenen Jahres, und damit rund 142 Millionen Euro mehr als ursprünglich prognostiziert.

Die aktuell vom Hessischen Statistischen Landesamt (HSL) veröffentlichten Zahlen gehen auch von deutlichen Zuwächsen bei den Gewerbesteuereinnahmen aus: Die hessischen Kommunen werden 2019 bei dieser Steuer im Vergleich zum Vorjahr ihre Einnahmen um voraussichtlich 3,7 Prozent gesteigert haben. Das ist ein Plus von 195 Millionen Euro und führt damit ebenfalls zu einem neuen Rekordwert – hier von insgesamt 5,5 Milliarden Euro.

„2019 stieg zudem der Kommunale Finanzausgleich auf erstmals über 5 Milliarden Euro an. Nimmt man die Einnahmen aus den Gemeinschaftssteuern, der Gewerbesteuer und dem KFA macht das in Summe über 15 Milliarden Euro für Hessens Kommunen im Jahr 2019“, berichtete der Finanzminister. Dazu kommen unter anderem noch die Einnahmen aus der Grundsteuer. Abschließende Zahlen dafür liegen derzeit jedoch noch nicht vor.

Finanziell gut aufgestellt durch die HESSENKASSE

„2019 war finanziell ein gutes Jahr für unsere Städte und Gemeinden. Das belegen nicht nur die jüngsten Zahlen. Hessens Kommunen geht es finanziell immer besser. Ein Grund hierfür ist auch die HESSENKASSE. Mit dem bundesweit einzigartigen Programm erfolgte für 179 hessische Kommunen die Ablösung der Kassenkredite in Höhe von insgesamt rund 5 Milliarden Euro. Mit der HESSENKASSE wurden die Kommunen in großem Stil entschuldet und ihnen ein einzigartiger Neustart ermöglicht. Die HESSENKASSE hat das Problem der kommunalen Altschulden auch an der Wurzel gepackt. Zusammen mit der Ablösung der Kredite wurden auch die gemeindehaushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen in Hessen angepasst. Damit wurden die Weichen dafür gestellt, dass das Risiko einer anhaltenden Kassenkreditneuverschuldung zukünftig stark reduziert wird. Über das Investitionsprogramm der HESSENKASSE stehen den 257 teilnehmenden Kommunen zudem insgesamt fast 700 Millionen Euro für Investitionen vor Ort zur Verfügung“, berichtete Thomas Schäfer.

„Die Hessische Landesregierung ist und bleibt ein Partner der Kommunen. Was 2019 galt, gilt auch 2020. Im laufenden Jahr wird der KFA übrigens auf fast 6 Milliarden Euro ansteigen. Ein neuer Höchststand! Hessens Kommunen geht es finanziell immer besser: Deutliche Erfolge sind auch beim Erreichen des Haushaltsausgleichs zu verzeichnen. 2019 haben 97 Prozent der hessischen Kommunen einen ausgeglichenen Haushaltsplan aufgestellt. Darüber freue ich mich als Landeskämmerer natürlich mit den Kämmerern vor Ort. Bei allen Aufgaben und Herausforderungen, die auch in diesem Jahr auf die Entscheidungsträger in den Städten und Gemeinden warten, lassen uns wichtige kommunale, finanzpolitische Kennzahlen optimistisch auf 2020 blicken. Dies ist eine gute Botschaft für alle Hessinnen und Hessen im noch jungen Jahr“, so der Finanzminister.

Hintergrund: Gemeindeanteil an den Gemeinschaftssteuern

Die Verteilung der Steuereinnahmen, die so genannte „originäre Finanzausstattung“, ist im Grundgesetz geregelt. Einnahmen etwa aus der Grundsteuer stehen den Städten und Gemeinden allein zu. Dagegen wird das Aufkommen aus der Einkommen- und der Umsatzsteuer zwischen den Kommunen, dem Bund und den Ländern geteilt. Dabei erhalten die Kommunen 15 Prozent von der Einkommensteuer und rund 2,2 Prozent von der Umsatzsteuer, die nach einem Verteilungsschlüssel auf die einzelnen Städte und Gemeinden verteilt und ihnen vierteljährlich zugewiesen werden.

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