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„Infolge der Corona-Pandemie steht das ganze Land vor einer noch nie dagewesenen Herausforderung. Einnahmen brechen weg, die Ausgaben steigen. Da geht es den Kommunen in Hessen nicht anders als vielen Menschen. Den Landkreisen, Städten und Gemeinden Liquidität zu erhalten und zugleich bürokratische Hemmnisse weiter abzubauen; das sind zentrale Gebote der Stunde. Deshalb hat die Hessische Landesregierung ein Corona-Kommunalpaket geschnürt. Das Land steht auch in diesen schweren Zeiten als Partner an der Seite der Kommunen: Gemeinsam sind wir fest entschlossen, die negativen Auswirkungen auf das Leben der Bürgerinnen und Bürger sowie die hessische Wirtschaft so gut es geht zu begrenzen“, sagte heute Hessens Finanzminister Michael Boddenberg zur Verabschiedung des Kommunalpakets durch den Hessischen Landtag.
Die Landesregierung hat im Austausch mit der Kommunalen Familie eine Reihe von Schritten im Rahmen der Kommunalfinanzierung ausgewählt, um die Politik vor Ort noch planbarer und bürokratieärmer auszugestalten und die finanziellen Handlungsspielräume der Kommunen zu erweitern. Diese sind:
Das Ziel des Kommunalen Schutzschirms, die 100 besonders konsolidierungsbedürftigen Kommunen in Hessen wieder zu dauerhaft ausgeglichenen Haushalten zu bewegen und ihnen einen Großteil der Altschulden abzunehmen, hatte sich schon vor der Corona-Krise für fast alle Schutzschirmkommunen erfüllt. Michael Boddenberg berichtete nun: „Der Kommunale Schutzschirm, ein bundesweit vielbeachtetes Programm zur finanziellen Konsolidierung der hessischen Kreise, Städte und Gemeinden, ist eine Erfolgsgeschichte. In der Corona-Krise ist es nun aber sinnvoll, den Schutzschirm zu schließen. Mit Feststellung der Erfüllung der Konsolidierungsverträge zum 31. Dezember 2019 werden alle noch unter dem Schutzschirm stehenden Kommunen aus dem Schutzschirm entlassen. Die Entschuldungsbeträge sind dann rückzahlungssicher und die Berichtspflichten entfallen.“
Weiter sagte der Minister: „Die gegenwärtigen wirtschaftlichen Verwerfungen führen zu massiven Steuerausfällen, die insbesondere die zuletzt noch verbleibenden 15 ‚echten‘ Schutzschirmkommunen wohl nicht vollständig auffangen werden können. Diese müssen nun neben den Folgen der Corona-Pandemie nicht noch zusätzlich befürchten, aufgrund einer Nichteinhaltung der Konsolidierungsverträge, Probleme zu bekommen. Die meisten Schutzschirmkommunen hatten die Grundvoraussetzungen zur Erfüllung der Konsolidierungsverträge – die ausgeglichenen Haushalte – ohnehin bereits erfüllt, konnten bislang aber den Schutzschirm nicht verlassen, da die Jahresabschlüsse noch aufgestellt oder geprüft werden müssen. Auch diesen Kommunen möchten wir entgegenkommen und sie von in diesen Zeiten unnötiger Bürokratie entlasten.“
Mit dem Kommunalen Schutzschirm hatten sich seit 2012, nach der Finanz- und Wirtschaftskrise, 100 der seinerzeit insgesamt 447 hessischen Kommunen mit der Unterzeichnung von Konsolidierungsverträgen freiwillig zur Konsolidierung ihrer Haushalte verpflichtet. Dafür hat das Land 2,8 Milliarden Euro an Entschuldungshilfen und bis zu 400 Millionen Euro an Zinsdiensthilfen zur Verfügung gestellt. Hessens Finanzminister bilanzierte: „Bis zum Berichtsjahr 2019 konnten die Schutzschirmkommunen die mit dem Land vereinbarten Konsolidierungsziele um insgesamt 2,5 Milliarden Euro deutlich übertreffen. Zudem haben 85 Schutzschirmkommunen bereits die Grundvoraussetzungen zur Entlassung aus dem Schutzschirm erreicht oder sind bereits erfolgreich entlassen worden. 92 Schutzschirmkommunen haben zudem im Jahr 2019 voraussichtlich einen ausgeglichenen Ergebnishaushalt erwirtschaften können.“
Weiter sagte der Finanzminister: „Der Kommunale Schutzschirm ‚Made in Hessen‘ ist eine große Erfolgsgeschichte! Er hat nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Konsolidierung der Haushalte geleistet, sondern auch einen Mentalitätswechsel in den Köpfen der politisch Verantwortlichen vor Ort bewirkt. Im Zuge des Entschuldungsprogramms der HESSENKASSE, wurde seit dem Jahr 2018 die Hessische Gemeindeordnung verschärft. Dadurch wurden unter anderem die Weichen dafür gestellt, dass das Risiko einer anhaltenden Kassenkreditneuverschuldung zukünftig drastisch reduziert wird. Damit haben wir in Hessen den Wandel hin zu einer nachhaltigeren und generationengerechteren Politik auch bei den Kommunalfinanzen geschafft. Was in normalen Zeiten strikt gilt, muss in schweren Krisen wie der aktuellen natürlich flexibilisiert werden. Deshalb haben wir Sonderregelungen erlassen, die auch eine einfachere Aufnahme von Kassenkrediten erlauben, um vor Ort handlungsfähig bleiben zu können.“
Hessen verlängert die Laufzeiten von KIP und KIP macht Schule! um jeweils ein Jahr: für das KIP bis zum 31. Dezember 2021 und für KIP macht Schule! bis zum 31. Dezember 2023. „Das Corona-Virus kann auch Baustellen zum Stillstand bringen. Stillstand jetzt, Boom und hohe Auslastung der Baubranche zuvor: Diese besondere Situation führt dazu, dass unsere Kommunen die geförderten Baumaßnahmen nicht immer vollständig innerhalb der vorgesehenen Fristen der beiden Kommunalinvestitionsprogramme umsetzen können. Hier wollen wir als Land schnell Abhilfe schaffen. Kein Neubau, keine Sanierung oder Erweiterung soll daran scheitern, dass die Kommunen ihre Infrastrukturprojekte nicht fristgerecht anmelden und umsetzen können“, erklärte Finanzminister Michael Boddenberg.
Doch das Land möchte die Kommunen zusätzlich unterstützen: Durch eine vorzeitige pauschale Auszahlung der bislang in den beiden Kommunalinvestitionsprogrammen noch nicht abgerufenen Landesmittel, soll allen hessischen Kommunen und den am Programm antragsberechtigten Krankenhausträgern zusätzliche Liquidität zur Verfügung gestellt werden. Finanzminister Boddenberg: „Wir reden hier allein über Landesmittel in Höhe von rund 330 Millionen Euro, die zusätzlich zur Stärkung der Liquidität der Kommunen und Krankenhausträger auf einen Schlag ausgezahlt werden sollen.“ Hessen hat sich dafür eingesetzt, dass dieselbe Regelung auch vom Bund bezüglich der Mittel im Bundesprogramm umgesetzt wird. Dem hessischen Vorschlag wollte der Bund aber nicht folgen.
HESSENKASSE-Kommunen werden 2020 entlastet
Um zur Liquiditätssicherung beizutragen, sollen die am Entschuldungsprogramm der HESSENKASSE teilnehmenden 179 Kommunen ohne Antrag eine hälftige Ratenpause der im Jahr 2020 zu erbringenden Eigenbeitragszahlung erhalten. „Aufgrund der hohen Anzahl von Anträgen auf Herabsetzung und Stundung der (Gewerbe-)Steuerzahlungen, stellt die geforderte Beitragsleistung der teilnehmenden Kommunen in diesem Jahr eine besondere Belastung ihrer Haushalte dar. Deshalb ermöglichen wir eine hälftige Ratenpause für die Kommunen 2020. Dies belässt über 60 Millionen Euro bei den Kommunen und entlastet sie damit auf der Ausgabenseite“, erklärte Finanzminister Boddenberg.
Hessen hatte bereits vor der Verabschiedung des Kommunalpaketes einige Maßnahmen zur Verbesserung der Liquidität der hessischen Kommunen in der Corona-Krise auf den Weg gebracht. Hierzu gehört unter anderem eine Zahlung von knapp 1 Milliarde Euro aus dem Kommunalen Finanzausgleich an die Landkreise, Städte und Gemeinden. Der Großteil der Summe ist eine Vorauszahlung. Zudem wurden etwa die Gemeinschaftsteuern in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro für das erste Quartal 2020 vorzeitig ausgezahlt.
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