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Hessisches Ministerium der Finanzen
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„Kreise, Städte und Gemeinden, die aus eigener Kraft ihren Dispo ausgeglichen oder die es geschafft haben, ihr Konto gar nicht erst zu überziehen, obwohl sie nicht zu den reichen Orten unseres Landes gehören, möchten wir für diese Leistungen belohnen. Sie können durch das Investitionsprogramm der HESSENKASSE fast 700 Millionen Euro für ihre Bürgerinnen und Bürger investieren. Die HESSENKASSE des Landes kümmert sich nicht nur um die Entschuldung unserer Kommunen, sondern bewusst auch um die Stärkung derer, die sich mit Blick auf ihren Haushalt manche Investition verkniffen haben. Das ist nur gerecht“, sagte Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer in Wiesbaden.
„Über 100 Kommunen haben bei uns bereits beantragt, diese Unterstützung zu bekommen. Das Investitionsprogramm läuft richtig gut an. Ich konnte in der vergangenen Woche den ersten 70 Kommunen Bewilligungsbescheide über zusammen über 200 Millionen Euro zusenden. Diese Kommunen können nun frühzeitig in die Planung der einzelnen Projekte, die sie durch die HESSENKASSE für ihre Bürgerinnen und Bürger umsetzen wollen, einsteigen. Zu wissen, dass der eigenen Kommune die begehrte Förderung in der vorgesehenen Höhe tatsächlich bewilligt werden konnte, erleichtert sicherlich auch die derzeit laufenden Haushaltsberatungen in den Kommunalparlamenten.“
Fast 260 Kommunen können das Investitionsprogramm der HESSENKASSE nutzen, wenn sie die ihnen zustehenden Investitionskontingente bis Ende des Jahres beantragen. Teilnehmen können Kommunen, die nachweisen können, dass sie Ihre Liquidität ohne die Inanspruchnahme von Kassenkrediten sicherstellen können, vereinfacht gesagt ihr Girokonto nicht überziehen müssen, sondern genug Geld zur Seite gelegt haben, um ihre laufenden Ausgaben bezahlen zu können.
Auf hessenkasse.de steht das Formular zur Verfügung, mit dem die Kommunen jeweils ihr Kontingent – bestehend aus einem Zuschuss (90% des Investitionsvolumens) und einem Darlehensangebot (10% des Investitionsvolumens) zur Erbringung ihres Eigenanteils beantragen können. Die Darlehen sind zinsfrei und von den Kommunen innerhalb von zehn Jahren zu tilgen, sodass die Belastung für die Kommunen, die ihren Eigenanteil nicht ohnehin aus Eigenmitteln bestreiten können, mit nur einem Prozent Tilgung (bezogen auf das Investitionsvolumen) den Haushalt nicht über Gebühr strapaziert. Die Investitionskontingente müssen bis Ende des Jahres beantragt sein. Für die anschließend vorzunehmenden Anmeldungen der einzelnen Maßnahmen, die aus dem Kontingent finanziert werden sollen, ist bis Ende 2021 Zeit. Das Anmeldeformular steht ab sofort auf der Homepage der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) zur Verfügung.
Von dem Programm ausgenommen sind lediglich die besonders reichen Kommunen Hessens, die dauerhaft abundant sind, d.h. über viele Jahre hinweg weit überdurchschnittliche Einnahmen hatten. Sie können Investitionen aus eigener Kraft tätigen. Die Städte Frankfurt und Wiesbaden sowie der Main-Taunus-Kreis haben als Schulträger bereits von einer Aufstockung ihrer KIP macht Schule!-Kontingente profitiert, und sind aus diesem Grund ebenfalls nicht antragsberechtigt am Investitionsprogramm der HESSENKASSE.
Nach Beantragung des Investitionskontingents wird das Finanzministerium den Bewilligungsbescheid ausstellen. Wer am Investitionsprogramm teilnehmen möchte, benötigt dafür – anders als beim Entschuldungsprogramm der HESSENKASSE – keinen Beschluss des Kommunalparlaments. Dieses entscheidet in einem zweiten Schritt über die Verwendung der Fördermittel. Anschließend meldet die Kommune die einzelnen geplanten Maßnahmen bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) an. Wie aus den Kommunalinvestitionsprogrammen KIP und KIP macht Schule! bekannt, werden auf den Internetseiten des Finanzministeriums und der WIBank monatliche Förderlisten veröffentlicht, die die bereits als förderfähig eingestuften Maßnahmen ausweisen. Nach Aufnahme der einzelnen Maßnahme in die Liste können von der Kommune Mittelabrufe bei der WIBank vorgenommen werden. Erste Auszahlungen können dann bereits im ersten Quartal 2019 erfolgen.
Der Verwendungszweck der Programmittel ist vom Land breit angelegt. Ihn geben das HESSENKASSE-Gesetz und die Förderrichtlinie vor, deren Entwurf in der 1. Arbeitsgruppensitzung der AG Investitionsförderung am Freitag, den 19. Oktober 2018, finalisiert und sodann dem Hessischen Rechnungshof vorgelegt wird. Die Förderrichtlinie wird anschließend im Staatsanzeiger veröffentlicht und auf den Internetseiten von Finanzministerium und WIBank abrufbar sein.
Über die Einzelheiten zur Beantragung der konkreten Projekte können sich die Programmteilnehmer noch in diesem Jahr auf Regionalkonferenzen informieren. Die Termine werden rechtzeitig bekanntgegeben.
HESSENKASSE - Erste 70 Zusagen für Investitionsprogramm - Stand 15. Oktober 2018 (PDF / 374.23 KB)
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