Hessisches Ministerium der Finanzen

Neue Home-Office-Pauschale beschlossen

Nach dem Deutschen Bundestag hat in dieser Woche nun auch der Bundesrat dem neuen Jahressteuergesetz zugestimmt. Das Gesetz wird zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. „Damit ist der Weg frei für zahlreiche steuerliche Entlastungen der Bürgerinnen und Bürger in der Corona-Krise, etwa beim Home-Office oder dem Ehrenamt. Dafür hat sich Hessen stark gemacht! Einige der neuen Regelungen gelten sogar zeitlich unbefristet. In die Beratungen hat sich Hessen mit vielen eigenen Ideen und Vorschlägen eingebracht und steuerliche Erleichterungen gefordert. Ich freue mich deshalb, dass Bund und Länder im Gesetzgebungsverfahren gemeinsam viel Gutes beschlossen haben, das der finanziellen Entlastung der Menschen in unserem Land dient. Es ist für mich eine wichtige politische Maxime, den Bürgerinnen und Bürger in dieser heftigen Krise auch steuerpolitisch unter die Arme zu greifen und zu helfen, wo es sinnvoll und möglich ist“, sagte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg.

Arbeiten von zu Hause steuerlich attraktiver machen

Insbesondere auf Initiative Hessens wird nun eine neue Home-Office-Pauschale eingeführt, die das Arbeiten am heimischen Arbeitsplatz steuerlich attraktiver macht: „Seit einiger Zeit machen wir uns für neue steuerliche Regelungen beim Home-Office stark. Zunächst gab es zwar durchaus Widerstände gegen unsere Vorschläge. Nun werden hessische Forderungen aber zum Gesetz. Unser Einsatz und unsere Hartnäckigkeit hat sich damit spürbar gelohnt. Das ist eine gute Nachricht für viele Menschen in Deutschland. Für die jüngste Unterstützung von Bund und Ländern bin ich dankbar“, erklärte Hessens Finanzminister.

Michael Boddenberg weiter: „Noch nie haben in Deutschland so viele Menschen von zu Hause gearbeitet, wie in den vergangenen Monaten. Home-Office bringt in aller Regel viele Vorteile mit sich, wie beispielsweise ersparte Fahrtkosten und ‑zeit. Jedoch entstehen daheim auch zusätzliche Kosten, die nach den noch geltenden steuerlichen Regelungen unter Umständen nicht abgezogen werden können, zum Beispiel, weil der heimische Arbeitsplatz gewisse Voraussetzungen nicht erfüllt. Deshalb habe ich mich gemeinsam mit meinem bayrischen Amtskollegen Albert Füracker bei den Beratungen zum Jahressteuergesetz dafür stark gemacht, dass die Home-Office-Kosten unbürokratisch bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden können. Unsere Forderung wird nun Gesetz: Wer im Home-Office arbeitet, soll für jeden vollen Tag einen Pauschalbetrag von 5 Euro, maximal 600 Euro im Jahr, als Werbungskosten geltend machen können. Diese werden abgezogen, wenn sie zusammen mit den weiteren Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro übersteigen.“

Um die Pauschale zu erhalten, muss der Arbeitsplatz in der Wohnung zukünftig keine besonderen Voraussetzungen mehr erfüllen. Ob am Küchentisch, in einer Arbeitsecke oder in einem getrennten Raum gearbeitet wird, macht dafür keinen Unterschied. „Arbeitnehmer, die grundsätzlich sowohl die Voraussetzungen für die neue Pauschale als auch für den aktuell geltenden Abzug für ein Arbeitszimmer erfüllen, haben damit letztlich ein Wahlrecht. Die neue Regelung sorgt dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger weniger Bürokratie beim Ausfüllen der Steuererklärung haben und auch die Finanzämter entlastet werden“, so Michael Boddenberg.

Steuerliche Verbesserungen auch für ehrenamtlich Engagierte

Darüber hinaus gibt es auch für ehrenamtlich Engagierte gute Nachrichten, denn: Im Bereich der Gemeinnützigkeit und des Ehrenamtes wurden weitere steuerpolitische Verbesserungen beschlossen. Hierzu gehören unter anderem:

  • Der sogenannte Übungsleiterfreibetrag war zuletzt mit Wirkung ab dem Jahr 2013 erhöht worden. Die neue Anhebung von 2.400 Euro auf nunmehr 3.000 Euro dient der Entlastung ehrenamtlich Engagierter.
  • Gleiches gilt für den Ehrenamtsfreibetrag, welcher ebenso zuletzt mit Wirkung ab dem Jahr 2013 erhöht worden ist und ab dem nächsten Jahr von 720 Euro auf 840 Euro angehoben wird.
  • Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Der Betrag, bis zu dem ein vereinfachter Zuwendungsnachweis möglich ist, wird von 200 Euro auf 300 Euro angehoben.

Finanzminister Boddenberg dazu: „Auch uns in Hessen ist es ein wichtiges Anliegen, das Ehrenamt weiter zu stärken: 2020 haben wir dies in der Corona-Krise mit fast 32 Millionen Euro getan und damit über zwölf Millionen Euro mehr gezahlt, als ursprünglich geplant. Davon profitieren etwa die soziale Arbeit, die freiwilligen Feuerwehren oder die Sportvereine. Jeder Cent, den wir in das Ehrenamt investieren, kommt vielfach zurück in Form von unverzichtbarem Engagement von Menschen für Menschen.“

Weitere Neuregelungen im Rahmen des Jahressteuergesetzes

Der Bundesrat verabschiedete im Rahmen des Jahressteuergesetzes mit den Stimmen Hessens außerdem unter anderem auch diese Neuregelungen:

  • Die Zahlungsfrist für die sogenannten Corona-Sonderzahlungen wird verlängert: und zwar bis zum 30. Juni 2021. Somit können an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zur Höhe von 1.500Euro auch über den 31. Dezember 2020 hinaus steuerfrei gezahlt werden.
  • Alleinerziehende werden weiter steuerlich entlastet: Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird ab dem Veranlagungszeitraum 2022 dauerhaft auf 4.008 Euro angehoben. Die durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz eingeführte und ursprünglich auf die Kalenderjahre 2020 und 2021 begrenzte Anhebung wird damit entfristet. Im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2022 wird die Anhebung über die Steuerklasse II berücksichtigt.

„Entlasten und vereinfachen, das muss gerade in diesen Tagen das wichtige steuerpolitische Motto sein. Übrigens: In Hessen haben wir knapp 5,4 Milliarden Euro, die eigentlich dem Staat in diesem Jahr zustehen, dort belassen, wo sie in der Krise dringender benötigt werden: bei den steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen. Durch die steuerlichen Hilfen des Staates können unter anderem bereits gezahlte Steuervorauszahlungen erstattet oder herabgesetzt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, Steuernachzahlungen stunden zu lassen. Rund 362.000 Anträge dazu sind in den vergangenen Monaten in den hessischen Finanzämtern eingegangen und bearbeitet worden. Im Ergebnis hat das bislang schon zu fast 5,4 Milliarden Euro geführt, die als dringend benötigte Finanzspritze und Liquiditätshilfe den Betroffenen das Durchstehen der Krise etwas einfacher machen“, sagte Boddenberg, der außerdem mitteilte: „Bund und Länder haben sich nun auch darauf verständigt, dass für die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffenen Steuerpflichtigen die Möglichkeit von Stundungen und Aussetzungen von Vollstreckungsmaßnahmen bis längstens 30. Juni kommenden Jahres verlängert wird.“ Konkrete Einzelheiten werden derzeit noch zwischen Bund und Ländern besprochen und in Kürze veröffentlicht.

Zurück