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Hessisches Ministerium der Finanzen
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Nach dem Deutschen Bundestag hat in dieser Woche nun auch der Bundesrat dem neuen Jahressteuergesetz zugestimmt. Das Gesetz wird zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. „Damit ist der Weg frei für zahlreiche steuerliche Entlastungen der Bürgerinnen und Bürger in der Corona-Krise, etwa beim Home-Office oder dem Ehrenamt. Dafür hat sich Hessen stark gemacht! Einige der neuen Regelungen gelten sogar zeitlich unbefristet. In die Beratungen hat sich Hessen mit vielen eigenen Ideen und Vorschlägen eingebracht und steuerliche Erleichterungen gefordert. Ich freue mich deshalb, dass Bund und Länder im Gesetzgebungsverfahren gemeinsam viel Gutes beschlossen haben, das der finanziellen Entlastung der Menschen in unserem Land dient. Es ist für mich eine wichtige politische Maxime, den Bürgerinnen und Bürger in dieser heftigen Krise auch steuerpolitisch unter die Arme zu greifen und zu helfen, wo es sinnvoll und möglich ist“, sagte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg.
Insbesondere auf Initiative Hessens wird nun eine neue Home-Office-Pauschale eingeführt, die das Arbeiten am heimischen Arbeitsplatz steuerlich attraktiver macht: „Seit einiger Zeit machen wir uns für neue steuerliche Regelungen beim Home-Office stark. Zunächst gab es zwar durchaus Widerstände gegen unsere Vorschläge. Nun werden hessische Forderungen aber zum Gesetz. Unser Einsatz und unsere Hartnäckigkeit hat sich damit spürbar gelohnt. Das ist eine gute Nachricht für viele Menschen in Deutschland. Für die jüngste Unterstützung von Bund und Ländern bin ich dankbar“, erklärte Hessens Finanzminister.
Michael Boddenberg weiter: „Noch nie haben in Deutschland so viele Menschen von zu Hause gearbeitet, wie in den vergangenen Monaten. Home-Office bringt in aller Regel viele Vorteile mit sich, wie beispielsweise ersparte Fahrtkosten und ‑zeit. Jedoch entstehen daheim auch zusätzliche Kosten, die nach den noch geltenden steuerlichen Regelungen unter Umständen nicht abgezogen werden können, zum Beispiel, weil der heimische Arbeitsplatz gewisse Voraussetzungen nicht erfüllt. Deshalb habe ich mich gemeinsam mit meinem bayrischen Amtskollegen Albert Füracker bei den Beratungen zum Jahressteuergesetz dafür stark gemacht, dass die Home-Office-Kosten unbürokratisch bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden können. Unsere Forderung wird nun Gesetz: Wer im Home-Office arbeitet, soll für jeden vollen Tag einen Pauschalbetrag von 5 Euro, maximal 600 Euro im Jahr, als Werbungskosten geltend machen können. Diese werden abgezogen, wenn sie zusammen mit den weiteren Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro übersteigen.“
Um die Pauschale zu erhalten, muss der Arbeitsplatz in der Wohnung zukünftig keine besonderen Voraussetzungen mehr erfüllen. Ob am Küchentisch, in einer Arbeitsecke oder in einem getrennten Raum gearbeitet wird, macht dafür keinen Unterschied. „Arbeitnehmer, die grundsätzlich sowohl die Voraussetzungen für die neue Pauschale als auch für den aktuell geltenden Abzug für ein Arbeitszimmer erfüllen, haben damit letztlich ein Wahlrecht. Die neue Regelung sorgt dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger weniger Bürokratie beim Ausfüllen der Steuererklärung haben und auch die Finanzämter entlastet werden“, so Michael Boddenberg.
Darüber hinaus gibt es auch für ehrenamtlich Engagierte gute Nachrichten, denn: Im Bereich der Gemeinnützigkeit und des Ehrenamtes wurden weitere steuerpolitische Verbesserungen beschlossen. Hierzu gehören unter anderem:
Finanzminister Boddenberg dazu: „Auch uns in Hessen ist es ein wichtiges Anliegen, das Ehrenamt weiter zu stärken: 2020 haben wir dies in der Corona-Krise mit fast 32 Millionen Euro getan und damit über zwölf Millionen Euro mehr gezahlt, als ursprünglich geplant. Davon profitieren etwa die soziale Arbeit, die freiwilligen Feuerwehren oder die Sportvereine. Jeder Cent, den wir in das Ehrenamt investieren, kommt vielfach zurück in Form von unverzichtbarem Engagement von Menschen für Menschen.“
Der Bundesrat verabschiedete im Rahmen des Jahressteuergesetzes mit den Stimmen Hessens außerdem unter anderem auch diese Neuregelungen:
„Entlasten und vereinfachen, das muss gerade in diesen Tagen das wichtige steuerpolitische Motto sein. Übrigens: In Hessen haben wir knapp 5,4 Milliarden Euro, die eigentlich dem Staat in diesem Jahr zustehen, dort belassen, wo sie in der Krise dringender benötigt werden: bei den steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen. Durch die steuerlichen Hilfen des Staates können unter anderem bereits gezahlte Steuervorauszahlungen erstattet oder herabgesetzt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, Steuernachzahlungen stunden zu lassen. Rund 362.000 Anträge dazu sind in den vergangenen Monaten in den hessischen Finanzämtern eingegangen und bearbeitet worden. Im Ergebnis hat das bislang schon zu fast 5,4 Milliarden Euro geführt, die als dringend benötigte Finanzspritze und Liquiditätshilfe den Betroffenen das Durchstehen der Krise etwas einfacher machen“, sagte Boddenberg, der außerdem mitteilte: „Bund und Länder haben sich nun auch darauf verständigt, dass für die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffenen Steuerpflichtigen die Möglichkeit von Stundungen und Aussetzungen von Vollstreckungsmaßnahmen bis längstens 30. Juni kommenden Jahres verlängert wird.“ Konkrete Einzelheiten werden derzeit noch zwischen Bund und Ländern besprochen und in Kürze veröffentlicht.
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