Hessisches Ministerium Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Corona-Hilfen für gemeinnützige Sozialunternehmen abrufbar

© volurol / Adobe Stock
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Es gibt finanzielle Hilfen für Einrichtungen der Behindertenhilfe, Inklusionsbetriebe, Sozialkaufhäuser und sonstige gemeinnützige Sozialunternehmen mit Sitz in Hessen. Die Unternehmen können die Mittel aus dem entsprechenden Programm der Bundesregierung beantragen.

„Viele der Einrichtungen mussten wegen der notwendigen Maßnahmen zum Schutz vor der Corona-Pandemie teilweise oder vollständig schließen. Mit dem Teilhabe-Fonds tragen wir dazu bei, dass diese wichtigen Angebote erhalten bleiben“, so Sozial- und Integrationsminister Kai Klose.

Antragsverfahren

Die genannten Einrichtungen können die Hilfen ab 1. Januar 2021 bis zum 31. März 2021 beim Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen Integrationsamt, in Kassel beantragen. Insgesamt stehen 8,41 Millionen Euro für Hessen bereit.

Die Bundesmittel sollen die Liquidität der betroffenen Unternehmen sichern, wenn deren fortlaufende Einnahmen nicht ausreichen, um die betrieblichen Fixkosten in den Monaten September 2020 bis März 2021 zu decken.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration sowie beim LWV Hessen Integrationsamt.

Dort stehen auch die Antragsunterlagen zum Download bereit.

Kontakt für Pressevertreter

Pressesprecherin: Alice Engel

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