Hessisches Ministerium der Finanzen

Bayern und Hessen setzen sich weiterhin für die Einführung einer Home-Office-Pauschale ein

© samuel / Adobe Stock
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Anlässlich aktueller Medienberichte, wonach der Bund die Arbeit im Home-Office steuerlich attraktiver machen möchte, äußerten sich heute Hessens Finanzminister Michael Boddenberg und Bayerns Finanzminister Albert Füracker: „Wir begrüßen die gegenwärtige Diskussion und die wohl vorhandene Bereitschaft den steuerlichen Abzug für die Arbeit im Home-Office auf einfache Weise zu ermöglichen. Der hessisch-bayerische Vorschlag einer Home-Office-Pauschale könnte bereits ins Jahressteuergesetz 2020 aufgenommen werden. Unser gemeinsamer Vorschlag liegt auf dem Tisch und könnte also schon in Kürze in die Tat umgesetzt werden. Wir freuen uns deshalb über den angekündigten politischen Rückenwind aus Berlin. Von unseren Plänen würden sehr viele Menschen in Deutschland, insbesondere während der Corona-Pandemie, profitieren. Entlasten und vereinfachen, das muss gerade in diesen Tagen eine wichtige steuerpolitische Maxime sein.“

Hessens Finanzminister Michael Boddenberg und Bayerns Finanzminister Albert Füracker haben sich vorgenommen, Home-Office für die Bürgerinnen und Bürger steuerlich attraktiver zu machen. Dazu wollen Boddenberg und Füracker die bestehenden Abzugsmöglichkeiten für Arbeitszimmerkosten mit einer sogenannten Einfachvariante ergänzen. Diese soll vor allem denjenigen zugutekommen, die nicht die Möglichkeit haben, ein eigenes Arbeitszimmer einzurichten. Eine entsprechende Initiative brachten beide Minister bereits im September in den Finanzausschuss des Bundesrates ein.

„Noch nie haben so viele Menschen von zu Hause gearbeitet"

Finanzminister Boddenberg und Füracker sagten: „Noch nie haben in Deutschland so viele Menschen von zu Hause gearbeitet, wie in den vergangenen Monaten. Home-Office bringt in aller Regel viele Vorteile mit sich, wie beispielsweise ersparte Fahrtkosten und -zeit. Jedoch entstehen daheim auch zusätzliche Kosten, die nach den aktuellen steuerlichen Regelungen unter Umständen nicht abgezogen werden können, zum Beispiel, weil der heimische Arbeitsplatz gewisse Voraussetzungen nicht erfüllt. Wir möchten deshalb, dass die Home-Office-Kosten unbürokratisch bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden können. Unser Vorschlag: Wer im Home-Office arbeitet, soll für jeden vollen Tag einen Pauschalbetrag von 5 Euro, maximal 600 Euro im Jahr als Werbungskosten geltend machen können. Diese werden abgezogen, wenn sie zusammen mit den weiteren Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro übersteigen.“

Um die Pauschale zu erhalten, muss nach den Plänen der Finanzminister der Arbeitsplatz in der Wohnung keine besonderen Voraussetzungen erfüllen. Ob am Küchentisch, in einer Arbeitsecke oder in einem getrennten Raum gearbeitet wird, macht dafür keinen Unterschied. „Arbeitnehmer, die grundsätzlich sowohl die Voraussetzungen für die neue Pauschale als auch für den aktuell geltenden Abzug für ein Arbeitszimmer erfüllen, haben damit letztlich ein Wahlrecht“, so die beiden Finanzminister.

Neue Regelung würde Bürgern und Finanzämtern helfen

„Der gemeinsame Vorschlag aus Hessen und Bayern trägt zur Steuervereinfachung bei und kann helfen, die in der gegenwärtigen Praxis häufigen Konflikte mit dem Finanzamt bei den Arbeitszimmerkosten zu befrieden. Die neue Regelung würde also beiden Seiten helfen: Der Bürger hätte weniger Bürokratie beim Ausfüllen der Steuererklärung und auch die Finanzämter würden entlastet. Deshalb möchten wir weiter kräftig dafür werben, dass unsere Initiative am Ende auch Gesetz wird“, so Michael Boddenberg und Albert Füracker.

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