Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Umweltministerin Hinz überreicht Anerkennungsbescheide im Kloster Morschen

Neue Förderschwerpunkte: Alsfeld, Gilserberg, Hatzfeld, Haunetal und Hofgeismar in Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen

„Rund die Hälfte aller Hessinnen und Hessen lebt im ländlichen Raum, er macht rund 85 Prozent unserer Landesfläche aus. Mit dem Programm Dorfentwicklung können wir gezielt kleinere Städte und Gemeinden fördern, die attraktiv und lebenswert bleiben und ihre Einwohnerinnen und Einwohner halten wollen. Daher bin ich froh, dass wir auch in diesem Jahr wieder neue Kommu­nen als neue Förderschwerpunkte in unser Förderprogramm Dorfentwicklung aufnehmen zu können“, erklärte Ministerin Priska Hinz heute bei der Übergabe der Anerkennungsbescheide im Kloster Morschen. Auf ihrer Sommertour 2018 hatte Hinz bereits Hilders, Aarbergen und Schlüchtern die Anerkennungsbescheide überreicht, nun folgten fünf weitere. „Diese Städte und Gemeinden werden in den nächsten Jahren die Möglichkeit haben, entschei­dende Weichenstellungen vorzunehmen und konkrete Projekte in ihrer Kommune umzuset­zen“, ergänzte die Ministerin.

Die Städte und Gemeinden wurden aufgrund ihrer qualifizier­ten Antragsunterlagen für das Förderprogramm ausgewählt. Ziel der Förde­rung ist, mit einer gesamtkommunalen Strategie die Dörfer im ländlichen Raum als attraktiven und lebendigen Lebensraum zu gestalten. Dabei stehen die Ortskerne im Mittel­punkt, weil sie die Iden­tität mit ihrer Baukultur maßgeblich prägen und überwiegend Zentrum des dörfli­chen Le­bens sind. „Mit der Neuaufnahme dieser Kommunen befinden sich nun insgesamt 127 Dorfentwicklungsschwerpunkte mit 780 Orts- und Stadtteilen in der Förderung. Dafür stehen in den nächsten Jahren durchschnittlich etwa 27 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung“, erklärte Hinz. „Alle neu anerkannten Städte und Gemeinden sind auch Teil einer LEADER-Region und werden im anstehenden Dorfentwicklungsprozess die regionale und die kommunale Entwicklungsstrategie zu einer gemeinsamen nachhaltigen Entwicklung gekonnt zusammenführen, “ so die Ministerin.

Vitalisierung der Ortskerne vorantreiben

Alsfeld, Gilserberg, Hatzfeld, Haunetal und Hofgeismar möchten die bürgerschaftlichen Aktivitäten in allen Bereichen stärken, die Vitalisierung der Ortskerne durch konsequente Innenentwicklung vorantreiben und angepasste Nahversorgungssysteme für alle Orts- und Stadtteile aufbauen. Darüber hinaus soll ein Flächen- und Leerstandmanagement aufgebaut und die Angebote für Kinder, Jugendliche und Senioren verbessert werden. Die Stärkung des Ehrenamts sowie die Mobilisierung der sozialen und wirtschaftlichen Potenziale sollen in der Folge dafür sorgen, dass sich alle Altersgruppen in ihrer Heimatgemeinde wohlfühlen. „Mit der Dorfentwicklung unterstützen wir den ländlichen Raum und gestalten somit die demo­grafi­schen und strukturellen Verände­rungen vor Ort. Wir haben attraktive Dörfer im ländlichen Raum, die wir erhalten wollen“, so Hinz abschließend.

Hintergrund

Die Fördermöglichkeiten des Dorfentwicklungsprogramm umfassen neben den klassischen Gebäudeinvestitionen auch soziale und kulturelle Vorhaben wie zum Beispiel Mehrgenerationentreffs oder Dorfmuseen, Grundversorgungseinrichtungen wie zum Beispiel Dorfläden oder Dorfcafés sowie Dienstleistungen für Beratung, Moderation und Marketingmaßnahmen für Innenentwicklungsprojekte wie Leerstände. Darüber hinaus ist der städtebaulich verträgliche Rückbau wie, beispielsweise der Abriss von Gebäuden oder die Entsiegelung von Flächen möglich. Außerdem wurde die Ausweisung strategischer Sanierungsbereiche mit erhöhten Fördersätzen für private Vorhaben (Umnutzung, Sanierung und Neubau) eingeführt, um städtebauliche Problembereiche in den Ortskernen vorrangig zu fördern. Fördergrundlage ist ein von jeder Kommune individuell zu erstellendes integriertes kommu­nales Entwicklungskonzept (IKEK) mit einer zukunftsfähigen kommunalen Gesamtstrategie. Dafür stehen in den nächsten Jahren durchschnittlich circa 27 Millionen Euro an För­dermitteln von EU, Bund und Land zur Verfü­gung.

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