Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Neuer Förderaufruf für das Gaststättensonderprogramm

© adobe stock / davit85
© adobe stock / davit85

Restaurants, Kneipen und Bars sind ein wichtiger Bestandteil jedes Dorflebens. Damit diese Gaststätten erhalten bleiben, stellt das Hessische Umweltministerium 10 Millionen Euro Förderung bereit. Damit können Modernisierungsmaßnahmen umgesetzt und neue Geräte angeschafft werden. Heute startet der nächste Förderaufruf.

Informationen zur Förderung:

Gefördert werden Investitionen und Anschaffungen ab 15.000 Euro - von der Gastraumrenovierung, über den Bau einer neuen Außenterrasse, oder der Modernisierung der Küche, bis zur Anschaffung von moderner digitaler Technik. Die Förderquote beträgt 45 Prozent bei einer Höchstfördersumme in Höhe von 200.000 Euro.

Der Förderaufruf bietet den Betreiberinnen und Betreibern acht Wochen lang die Gelegenheit, bei der WIBank Förderanträge zu stellen. Im Jahr 2023 sind weitere Förderaufrufe vorgesehen.

Weitere Informationen zum Programm und zur Antragstellung sind auf der Internetseite der WIBank erhältlich.

Kontakt für Pressevertreter

Pressesprecherin: Frau Ira Spriestersbach
Pressestelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Telefon: +49 611 815 1020
Telefax: +49 611 815 1943
E-Mail: pressestelle@landwirtschaft.hessen.de

Zurück