Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Kommunen können sich für Dorfentwicklungsprogramm 2019 bewerben

Umweltministerin Priska Hinz ruft die ländlich geprägten Städte und Gemeinden in acht Landkreisen auf, sich für die Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm zu bewerben.

Hofreite, ländlicher Raum
Hofreite, ländlicher Raum

„Das Ziel der Hessischen Landesregierung ist es, alle hessischen Dörfer gut für die Zukunft aufzustellen, damit sie ihren Bürgerinnen und Bürgern eine attraktive Heimat bieten. Der ländliche Raum soll auch in Zukunft für alle Generationen lebenswert sein. Mit unseren verschiedenen Förderprogrammen leisten wir hierzu einen Beitrag. Für das Dorfentwicklungsprogramm können sich die Kommunen nun wieder bewerben“, erklärte Umweltministerin Priska Hinz. Über das Programm werden soziale und kulturelle Vorhaben wie zum Beispiel Mehrgenerationentreffs oder Dorfmuseen, Grundversorgungseinrichtungen wie Dorfläden oder Dorfcafés sowie Dienstleistungen für Beratung, Moderation und Vorschläge für Innenentwicklungsprojekte gefördert. Darüber hinaus werden Neubau, Sanierung und städtebaulich verträgliche Abrisse von Gebäuden in Ortskernen unterstützt.

Momentan befinden sich 127 Dorfentwicklungsschwerpunkte in der Förderung, die jeweils für acht Jahre gefördert werden. Dafür stehen in den nächsten Jahren durchschnittlich etwa 27 Millionen Euro an Fördermitteln von EU, Bund und Land zur Verfügung. Im Jahre 2019 können acht weitere Förderschwerpunkte in das Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen werden. Darunter sind zum Beispiel Landkreise, in denen in den letzten beiden Jahren keine Förderschwerpunkte anerkannt worden waren oder die im landesweiten Vergleich weniger Förderschwerpunkte hatten. Aus folgenden Landkreisen können sich Orte auf das Programm bewerben:

  • Landkreis Bergstraße
    (mit Ausnahme von: Biblis, Birkenau, Bürstadt, Einhausen, Groß-Rohrheim, Lampertheim, Lorsch und Viernheim)
  • Landkreis Darmstadt-Dieburg
    (mit Ausnahme von: Erzhausen, Griesheim, Pfungstadt und Weiterstadt)
  • Hochtaunuskreis
    (mit Ausnahme von: Bad Homburg, Friedrichsdorf, Königstein, Kronberg, Oberursel und Steinbach)
  • Landkreis Gießen
    (mit Ausnahme von: Kernstadt Gießen, Stadtteile von Kleinlinden und Wieseck)
  • Landkreis Limburg-Weilburg
  • Odenwaldkreis
  • Werra-Meißner-Kreis
  • Wetteraukreis
    (mit Ausnahme von: Bad Vilbel, Karben, Rosbach und Wöllstadt)

Die Bewerbungsunterlagen sollen die gesamtkommunale Situation, die bisherige Entwicklung und Problemlagen sowie eine grobe Zielvorstellungen zur Weiterentwicklung enthalten. Die Fachbehörden bei den jeweiligen Landkreisen begleiten und beraten die Kommunen beim Bewerbungsverfahren. Darüber hinaus stehen dort ausführliche Informationen zum Antragsverfahren zur Verfügung.

„Mit gemeinsamem Engagement von allen Beteiligten wollen wir den ländlichen Raum in Hessen zukunftsfähig gestalten. Unsere vielfältigen Förderprogramme ermöglichen es den Kommunen ihre sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Potentiale zu mobilisieren. Ich hoffe, dass sich die Kommunen mit guten Ideen und großem bürgerschaftlichen Engagement auf den Weg machen, um im Rahmen der Dorfentwicklung für eine zukunftsfähige Wohn- und Lebensqualität in ihrer Gemeinde zu sorgen“, so Priska Hinz abschließend.

Hintergrund:

Von 426 hessischen Städten und Gemeinden liegen 325 im ländlichen Raum. Das bedeutet, dass insgesamt 2.575 Orts- oder Stadtteile dem ländlichen Raum zugerechnet werden. Von den 21 Landkreisen in Hessen zählen 18 Landkreise ganz oder teilweise zum ländlichen Raum. Rund 85 Prozent der Landesfläche von Hessen zählen zum ländlichen Raum und fast die Hälfte Hessinnen und Hessen lebt hier.

Zurück