Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Gezielte Hilfe in schwieriger Lage: Ab sofort Zuschüsse für hessische Gaststätten

© adobe stock / davit85
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AB SOFORT ZUSCHÜSSE FÜR HESSISCHE GASTSTÄTTEN

Als besondere Unterstützung in der Corona-Pandemie können hessische Gaststätten ab sofort Zuschüsse zur Anschaffung von Kühlgeräten, Spülmaschinen, Herden und anderen Wirtschaftsgütern erhalten. Dies teilten Umweltministerin Priska Hinz und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir am Sonntag mit. Die Förderung besteht aus einem Festbetrag von 1.500 Euro für Investitionen von mindestens 2.000 Euro.

„Gerade die Gastronomie leidet unter den Corona-Beschränkungen. Investitionen in neue Technik oder moderne Küchen müssen seit Monaten zurückgestellt werden“, sagte Minister Al-Wazir. „Deshalb möchten wir sie gezielt unterstützen und dazu ermutigen, auch in dieser schwierigen Situation den Blick nach vorne zu richten und sich auf die Zeit nach der Pandemie vorzubereiten.“

„Wir wollen auch in Zukunft eine vielfältige Gastronomie in der Stadt und auf dem Land vorfinden“, sagte Umweltministerin Hinz. „Gerade im ländlichen Raum in kleinen Ortschaften ist eine Gaststätte ein wichtiger Treffpunkt und zieht außerdem Besucherinnen und Besucher an. Unsere Investitionsförderung soll dazu beitragen, dass Restaurants, Cafés und Gaststätten sich modernisieren können, durch die Pandemie kommen und danach gut weiterarbeiten können.“

Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga begrüßte das Hilfsprogramm: „Die Gastronomiebetriebe müssen auch in dieser Situation weiter investieren – in ihre Betriebsausstattung ebenso wie in Hygienemaßnahmen“, sagte der Präsident des Landesverbands Hessen, Gerald Kink. „Das Programm gibt Planungssicherheit, und die ist auch für kleinere Investitionsvorhaben derzeit ein wertvolles Gut – zumal die Novemberhilfe der Bundesregierung noch nicht angelaufen ist. Wir freuen uns, dass die Landesregierung ihren Spielraum nutzt.“

Für das bis Ende 2022 laufende Programm stellen Umwelt- und Wirtschaftsministerium 3,4 Mio. Euro bereit. Die Mittel fließen zur Hälfte in den ländlichen Raum und zur Hälfte in urbane Gebiete. Noch in diesem Jahr sollen die ersten Gelder bewilligt werden. Dazu ergehen jeweils Förderaufrufe. Übersteigen die Anträge die zur Verfügung stehenden Mittel, entscheidet das Los. Wer dabei kein Glück hat, bekommt in der nächsten Förderrunde – voraussichtlich im Februar - eine neue Chance.

Anträge sind ab Montag, 23. November, 09.00 Uhr per E-Mail an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zu richten: gastronomie@wibank.de. Das Formular ist ab diesem Zeitpunkt unter dem Link www.wibank.de abrufbar. Die Bewerbungsfrist dieser ersten Förderrunde endet am 26. November.

Antragsberechtigt sind Gaststätten mit eigenem Gastraum, die sowohl Speisen als auch Getränke anbieten, höchstens 49 Beschäftigte zählen und einen Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro erzielen. Auch Desinfektionsständer und Außenzelte werden gefördert, allerdings keine Heizgeräte für den Außenbereich.

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