Dorfentwicklung - Neue Bewerbungsrunde gestartet

Ab sofort können sich wieder Kommunen, die im hessischen ländlichen Raum liegen, um die Aufnahme in das Landesprogramm zur Dorfentwicklung bewerben. Sowohl Kommunen als auch Private können Mittel aus dem Dorfentwicklungsprogramm erhalten. Sie können  für Vorhaben der Daseinsvorsorge und der Grundversorgung sowie für Sanierung und Neubauten von Gebäuden eingesetzt werden. Mit dem Programm werden somit neben den klassischen Gebäudeinvestitionen auch soziale und kulturelle Vorhaben wie zum Beispiel Mehrgenerationentreffs oder Dorfmuseen, Grundversorgungseinrichtungen wie zum Beispiel Dorfläden oder Dorfcafés sowie Dienstleistungen für Beratung, Moderation und Vorschläge für Innenentwicklungsprojekte gefördert. Auch der Abriss von Gebäuden kann gefördert werden, sofern er städtebaulich verträglich ist. Abgabefrist für die Bewerbungen ist der 2. März 2020. Die Bekanntgabe der neuen Förderschwerpunkte ist für Juli 2020 geplant.

Grundlage der Förderung ist die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung. Weitere Informationen geben die Fachbehörden in den Kreisverwaltungen.

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