Hessisches Ministerium der Finanzen

Veranstaltungsreihe: „Gemeinnützige Vereine und Steuern“ in Dreieich

Dr. Thomas Schäfer
Dr. Thomas Schäfer

Finanzminister Schäfer lobt ehrenamtliches Engagement und erteilt jüngsten Vorschlägen des Bundesfinanzministers eine klare Absage: „Wir brauchen Erleichterungen für Vereine, keine Verunsicherung.“

Die traditionsreiche Veranstaltungsreihe „Gemeinnützige Vereine und Steuern“ soll Vereine in Steuerfragen unterstützen und ehrenamtlich Engagierten damit helfen. Rund 250 Vereinsvertreter interessierten sich dafür in Dreieich. „Ehrenamtlich aktive Bürgerinnen und Bürger leisten einen wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft. Sie bilden eine tragende Säule unseres Gemeinwesens und bereichern unser aller Zusammenleben. Deshalb fördert die Hessische Landesregierung gesellschaftliches Engagement intensiv – auch mit dem Landeshaushalt in 2019! Alleine in diesem Jahr stellen wir rund 19 Millionen Euro zur Unterstützung des Ehrenamts in Hessen bereit. Erneut eine stolze Summe, mit der wir auf ganz vielfältige Art und Weise all die unterstützen, die für ihre Mitmenschen da sind“, sagte Finanzminister Dr. Thomas Schäfer.

Informationen über Gemeinnützigkeit und Steuerrecht

Bei der Veranstaltung im Bürgerhaus konnten sich die Teilnehmer über die Gemeinnützigkeit und das damit verbundene Steuerrecht informieren. In einem Fachvortrag ging es um die Themen Mittelverwendung, Abgabe der Steuererklärung und das Spendenrecht. „Die Veranstaltungsreihe ist stark auf die Bedürfnisse der Vereinsvertreter zugeschnitten“, berichtete Finanzminister Schäfer. So konnten sich die Vereinsvertreter an mehreren Informationsständen von Experten des Finanzamts Langen und des Hessischen Finanzministeriums viele steuerrechtliche Fragen individuell beantworten lassen.
Im Finanzamtsbezirk Langen werden derzeit rund 450 gemeinnützige Vereine geführt. „Gut zwei Millionen Ehrenamtliche setzen sich in über 48.000 gemeinnützigen Vereinen und anderen gemeinnützigen Organisationen für ihre Mitmenschen in Hessen ein. Das ist eine schöne Botschaft für uns alle: In Hessen bleiben die Menschen in Kontakt miteinander“, so der Minister. Schäfer weiter: „Durch die Volksabstimmung am 28. Oktober vergangenen Jahres konnte die Aufnahme des Staatsziels zur Förderung des Ehrenamtes in unserer Landesverfassung verankert werden. Dies begrüße ich ausdrücklich, denn durch die Neuerung wird in den Rang der Verfassung erhoben, was die Hessische Landesregierung seit jeher in der Praxis vorlebt: Der Staat verpflichtet sich das Ehrenamt zu schützen und zu fördern.“

Einsatz für das Ehrenamt

Hessen setzt sich auch auf Bundesebene für das Ehrenamt ein: „Ich begrüße es, dass Bundesfinanzminister Scholz nun endlich die von der Finanzministerkonferenz im Mai beschlossenen Erleichterungen für Vereine umzusetzen möchte. Die Zusage hätte schon wesentlich früher erfolgen können. Bei den geplanten Erleichterungen geht es etwa um höhere Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalen und um weniger Bürokratie für Vereine“, erklärte Schäfer. Des Weiteren betonte der Minister: „Den jüngst vom Bundesfinanzminister geäußerten Vorschlag zum Gemeinnützigkeitsrecht, nämlich reinen Männervereinen zukünftig Steuervorteile zu versagen, lehne ich ab. Die bestehenden rechtlichen Regularien reichen grundsätzlich völlig aus. Wir brauchen Erleichterungen für Vereine, keine Verunsicherung. Die Hessische Landesregierung setzt sich dafür ein, dass reine Frauen- und Männervereine auch in Zukunft grundsätzlich gemeinnützig bleiben. Denn viele dieser Vereine schließen Frauen oder Männer von einer aktiven Mitgliedschaft nicht aus, weil sie diese diskriminieren wollen, sondern weil die Vereinsaufgabe gar keine andere Möglichkeit zulässt. Wir sollten engagierten Bürgerinnen und Bürgern das Leben leichter machen und ihnen nicht noch zusätzliche Steine in den Weg legen.“

Reform des Gemeinnützigkeitsrechts

Bereits in der Vergangenheit konnten durch eine von Hessen unterstützte Reform des Gemeinnützigkeitsrechts klare Vorteile für Vereine und gemeinnützige Organisationen erreicht werden. Das „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts“ regelt seit 2013 das Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht großzügiger und unterstützt Spender, Stiftungen, Vereine, Übungsleiter und die Spendenbereitschaft von Bürgerinnen und Bürgern.
Unter anderem wurde:

  • die Übungsleiterpauschale auf 2.400 Euro erhöht,
  • die Zweckbetriebsgrenze bei Sportvereinen von 35.000 auf 45.000 Euro angehoben,
  • die steuerfreie Pauschale für alle Verantwortungsträger in Vereinen auf 720Euro erhöht.

Bei den Veranstaltungen wird die Informationsbroschüre des Hessischen Finanzministeriums, der „Steuerwegweiser für Gemeinnützige Vereine und Übungsleiter/innen“, ausgegeben. Sie ist mittlerweile in der 39. Auflage erschienen und kann auch über die hessischen Finanzämter bezogen werden. Die Broschüre kann zudem über die Internetseite des Ministeriums kostenlos bestellt und online heruntergeladen werden.

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