Hessische Staatskanzlei

Turngemeinde Schwalbach gefördert

Wintermeyer
Uneigennütziges Engagement für die Gesellschaft verdient Aufmerksamkeit

Hessen setzt aufs Ehrenamt, denn es hält eine Gesellschaft zusammen.

Viele Ehrenamtliche engagieren sich in Sportvereinen, die für zahlreiche Hessinnen und Hessen wie eine zweite Familie sind. Bei der Suche nach neuen ehrenamtlichen Mitstreiterinnen und Mitstreitern, hilft es, wenn sich Vereine modern und attraktiv im Internet präsentieren können. Die Turngemeinde Schwalbach geht dieses Projekt jetzt an. Der Chef der Hessischen Staatskanzlei, Staatsminister Axel Wintermeyer, hat heute in der Turnhalle eine Förderung in Höhe von 9.445 Euro an den Vereinsvorstand übergeben.

„Hessen ist ein Land des Sports. Sport ist nicht nur gut für die Gesundheit, er steigert auch das Gemeinschaftsgefühl. Deshalb ist es uns als Hessischer Landesregierung sehr wichtig, das vielfältige Angebot unserer rund 7.600 Sportvereine zu erhalten. Gerade in dieser schwierigen Zeit, in der viele persönliche Treffen nicht stattfinden können, ist es von großer Bedeutung, in Kontakt zu bleiben und auch neue ehrenamtliche Helferinnen und Helfer zu gewinnen. Dazu kann die neue Homepage der Turngemeinde Schwalbach beitragen. Ich freue mich sehr, heute persönlich den Förderbescheid zu überbringen. Wir unterstützen das Projekt sehr gerne mit Mitteln aus unserer landesweiten Ehrenamts-Initiative ‚Gemeinsam aktiv – Bürgerengagement in Hessen‘“, sagte Staatsminister Wintermeyer. „Die Turngemeinde Schwalbach, im Jahr 1887 gegründet, ist mit rund 1.700 Mitgliedern der größte Verein der Stadt und ein wichtiges Bindeglied für viele Bürgerinnen und Bürger. Mit der neuen Homepage wird er auch digital auf der Höhe der Zeit sein.“

Hintergrund

Mit der Förderrichtlinie der Kampagne „Gemeinsam aktiv – Bürgerengagement in Hessen‘“ stellt die Hessische Landesregierung zur Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements in Hessens Städten und Gemeinden jährlich 500.000 Euro bereit. Antragsberechtigt sind Initiativen, Feuerwehren, Freiwilligenagenturen, gemeinnützige Organisationen (Vereine, Stiftungen, Unternehmen), Verbände und kommunale Gebietskörperschaften. Gefördert werden unter anderem Freiwilligentage, Schulungen und Veranstaltungen, die dazu dienen, den Aktiven zu danken. Über die Richtlinie können auch Digitalisierungsmaßnahmen für die Ehrenamtlichen finanziell unterstützt werden. Dazu zählen zum Beispiel Fortbildungen und der Aufbau von Datenbanken.

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